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Autobahngebühren

Der ADAC hat jetzt die Liste der Länder zusammengestellt, in denen Autofahrer zahlen müssen, wenn sie auf Autobahnen, zum Teil auch auf anderen Straßen fahren wollen.
  • In Österreich wird für die Autobahnen und Schnellstraßen eine allgemeine Maut in Form einer Vignette erhoben. Ausnahme: Die Brennerautobahn (A 13) Hier ist weiterhin eine Streckenmaut zu bezahlen. Es gibt zeitlich gestaffelte Vignetten, die in Deutschland beim ADAC erhältlich sind. Auf der Phyrn- und der Tauern-Autobahn werden zusätzlich zur Vignette Gebühren für die dortigen Tunnels fällig. Außerdem sind die Felbertauern-, Gerlos- und Großglockner-Hochalpenstraße sowie der Arlberg-Tunnel gebührenpflichtig.
  • Für alle Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen der Schweiz mit grün-weißer Beschilderung ist eine Vignette erForderlich. Sie gilt für ein Kalenderjahr und ist unter anderem auch beim ADAC erhältlich.
  • Fast alle Autobahnstrecken in Italien sind gebührenpflichtig; südlich von Neapel und auf Sizilien gibt es einige gebührenfreie Abschnitte.
  • In Frankreich muß auf allen Autobahnen mit Ausnahme der Stadt- und Umgehungsautobahnen von Paris, Lyon, Bordeaux und Marseille Maut bezahlt werden. Einige kurze Autobahnabschnitte in Grenznähe, so zum Beispiel die Strecke nach Metz (ab Saarbrücken) sind mautfrei.
  • In Spanien sind alle Autobahnen gebührenpflichtig. Die autobahnähnlichen Autovias, die Madrid mit Burgos und Zaragoza im Norden sowie mit Alicante, Cordoba, Sevilla, Granada und Malaga im Süden verbinden, können kostenlos befahren werden. Daneben gibt es kostenfreie Stadtumfahrungen.
  • In Portugal müssen die Autofahrer auf dem gesamten Autobahnnetz zahlen, mit Ausnahme der Stadtautobahnen von Lissabon Coimbra und Porto.
  • Kroatien, Slowenien und Jugoslawien: Gebühren werden auf allen wichtigen Autobahnen erhoben.
  • In Mazedonien sind alle Autobahnen gebührenpflichtig.
  • In Griechenland sind für die Strecken zwischen der mazedonischen Grenze bei Evzoni über Athen nach Patras und von Korinth nach Tripolis auf dem Peleponnes Gebühren zu zahlen.
  • In der Türkei wird auf der Autobahn von Edirne - Istanbul -Ankara, Cesme - Izmir - Aydin, pozanti - Tarsus, Icel - Tarsus - Adana -Ceyhan - Bahce und Ceyhan - Hatay Maut erhoben.
  • Ein Großteil der Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen in der Tschechischen Republik ist gebührenpflichtig. Die Maut wird in Form einer Vignette erhoben.
  • Vignettenpflicht besteht auch in der Slowakischen Republik für die Teilstrecken Bratislava - Ladce beziehungsweise Nitra und die Teilabschnitte nordöstlich von Bratislava, Zvolen - Banska Bistrica, Ivachnova - Hybe und Presov - Kosice.
  • Ungarn: Vignettenpflicht besteht für die M1 Hegyshalom - Budapest und die M3 Budapest - Füzesabony. Auf der M5 Budapest - Kiskunfelegyhaza wird eine etra Mautgebühr erhoben. : Vignettenpflicht besteht für die M1 Hegyshalom - Budapest und die M3 Budapest - Füzesabony. Auf der M5 Budapest - Kiskunfelegyhaza wird eine etra Mautgebühr erhoben.
  • Die Autobahnen und Schnellstraßen in Bulgarien sind auf den Routen Kalotina - Kapitan Anreevo, Kalotina - Kulata, Vidin - Kapitan Andreevo, Vidin - Kulata und Ruse - Kapitan Andreevo gebührenpflichtig.
  • Norwegen: Für eine Reihe von wichtigen Brücken, Straßen und Tunneln werden Mautgebühren erhoben, die vor Ort bar zu bezahlen sind. Über die Gebühren der meisten Reiseländer gibt es beim ADAC Merkblätter.


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