Fahranfänger sollen sich nach Plänen der Bundesregierung künftig nur noch hinters Steuer setzen dürfen, wenn sie völlig nüchtern sind.
Wie der ACE Auto Europa am Dienstag in Stuttgart meldete, geht diese Absicht aus einem Regierungspapier zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hervor. Danach wird vorgeschrieben, dass während des so genannten "Führerscheins auf Probe" (zwei Jahre) bis auf eine Geringfügigkeitsgrenze von "0,1 Promille" kein Alkohol im Straßenverkehr mehr erlaubt ist.
Derzeit seien rund ein Drittel aller an einem Unfall mit Getöteten und Verletzten beteiligten Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss junge Fahranfänger, heißt es in der vom ACE zitierten amtlichen Begründung. Das Zusammentreffen von Unerfahrenheit, Risikobereitschaft und Enthemmung durch Alkohol erhöhe das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zusätzlich. Die Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger lasse einen weiteren Rückgang alkoholbedingter Unfälle erwarten.
Laut ACE ebenfalls ins Visier der Behörden geraten sind Aufputschmittel oder "Amphetamine". Diese sollen in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen in das Straßenverkehrsgesetzes aufgenommen werden. Dadurch können Fahrten bei nachgewiesener Wirkung dieser Substanzen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Konsum dieser Substanz führt häufig zu Selbstüberschätzung und Aggressivität und damit im Straßenverkehr zu einem unkontrollierten, unberechenbaren und risikobereiten Fahrstil mit erhöhtem Unfallrisiko, geben Verkehrssicherheitsexperten zu bedenken.
Auch Lkw-, Bus- und Taxifahrer müssen laut ACE damit rechnen, in Zukunft verpflichtend Auskunft darüber zu geben, ob Sie unter einer "Schlafapnoe" oder einer anderen Schlaf-Wach-Störung leiden. Laut Gesetzesentwurf soll klar gestellt werden, dass diese Krankheiten zu verkehrssicherheitsrelevanter Tagesschläfrigkeit führen können. Damit sollen diese gesundheitlichen Störungen Gegenstand der regelmäßigen ärztlichen Screening-Untersuchungen dieser Berufsgruppen werden.
Wann die geplanten Neuregelungen in Kraft treten, lässt sich laut ACE zum derzeitigen Zeitpunkt allerdings noch nicht verlässlich voraussagen.