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Recht HU für Wohnmobile verlängert

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HU für Wohnmobile verlängert

WohnmobilAb sofort müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen erst nach drei Jahren und bis zu 7,5 Tonnen erst nach zwei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung vorfahren. Dagegen bleiben die Prüfintervalle der Abgasuntersuchung bestehen.

Eine gute Nachricht für Wohnmobil-Besitzer: Die Intervalle für die Hauptuntersuchungen wurden verlängert. Ab sofort müssen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung vorfahren, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Auch die Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren seltener zum TÜV. Statt wie bisher einmal im Jahr ist Hauptuntersuchung nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist aber wieder ein jährlicher Check Pflicht. Wohnmobile mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen nach wie vor einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung

Als Ergänzung zu den Neuregelungen berücksichtigt eine Übergangsvorschrift auch Fahrzeughalter, die für ihr Gefährt schon eine Prüfplakette erhalten haben. Bei Vorlage des Prüfberichtes, des Fahrzeugscheins und des hinteren Kennzeichens bringen die Sachverständigen an den TÜV Service-Centern und die Zulassungsbehörden eine Plakette mit der neuen HU-Fälligkeit an und ändern entsprechend im Fahrzeugschein den Termin für den nächsten Fahrzeugcheck. Der Austausch der Plakette erfolgt ohne weitere Überprüfung des Fahrzeugs und wird von TÜV SÜD als kostenloser Service angeboten.

Nicht angepasst wurden die Abgasuntersuchungsfristen. Deshalb müssen Wohnmobilbesitzer die Fristen für Haupt- und Abgasuntersuchung nun besonders im Auge behalten – oder sich online von TÜV SÜD an die fälligen Termine erinnern lassen.


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