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Auto News


Info Stichtag Ihrer Kfz-Versicherung

Info & News


Stichtag Ihrer Kfz-Versicherung

Durchschnittlich alle dreieinhalb Jahre wechseln die deutschen Autofahrer ihre Kfz-Versicherung. Da die meisten Verträge vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen, haben Wechselwillige nur noch wenige Wochen Zeit zu kündigen. Normalerweise muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Da der 30. in diesem Jahr aber auf einen Sonntag fällt, ist der Stichtag diesmal Montag, der 1. Dezember. Der ADAC rät, die Kündigung am besten per Einschreiben/Rückschein abzuschicken. Ist der Vertragsablauf nicht der 1. Januar, kann jeweils einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Daneben hat der Autofahrer ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Dabei spielt der Prozentsatz der Erhöhung keine Rolle. Die Versicherung ist verpflichtet, die Prämienänderung einen Monat vor Inkrafttreten mitzuteilen. Innerhalb dieses Monats kann der Vertrag mit dem Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gekündigt werden.

Nach einem Schadenfall haben beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings: Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die restliche Jahresprämie nicht erstattet. Einen solchen Schritt sollte man sich, so der ADAC, genau überlegen und eventuell erst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Wer sein Fahrzeug verkauft, kann den Versicherungsvertrag hingegen nicht kündigen. Dieses Recht steht nur dem Käufer und der Versicherungsgesellschaft zu. Das Risiko für den Verkäufer: Bis zum Ummelden des Fahrzeugs (und dementsprechend einem neuen Versicherungsvertrag) haftet er zusammen mit dem Käufer als Gesamtschuldner für die Prämie und die Kfz-Steuer. Deswegen gilt es darauf zu achten, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich umgemeldet wird. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann vom Käufer eine Kaution in Höhe des restlichen Versicherungs- und Steuerwerts verlangen. Weitere Möglichkeiten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden: das Fahrzeug vor dem Verkauf vorübergehend stilllegen lassen oder aber es mit dem Käufer gemeinsam bei der Zulassungsstelle ummelden.


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