Zwingend vorgeschrieben sind Winterreifen (WR) nur in Finnland, aber in den meisten unserer Nachbarländer gelten im Winter verschiedene Regelungen. So kann, wer in Deutschland mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, Probleme mit seiner Versicherung bekommen.
Land | Allg.WR-Pflicht? | Besonderheiten |
Deutschland | nein | Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, kann Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Schneekettenpflicht, wo durch entsprechendes Verkehrszeichen geFordert |
Österreich | nein | Auf stark verschneiten Bergstraßen können WR vorgeschrieben werden - mind. vier Millimeter Profil! Bei Schild "Durchfahrt verboten - ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" sind entweder Schneeketten oder WR erForderlich. |
Schweiz | nein | WR werden bei entsprechender Witterung "empfohlen". Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, kann mit Teilschuld belastet werden und muss obendrein ein Bußgeld zahlen. |
Italien | nein | WR können bei entsprechender Witterung vorübergehend Pflicht sein. |
Frankreich | nein | WR-Pflicht auf Gebirgsstraßen bei entsprechender Beschilderung. |
Tschechien | nein | -- |
Finnland | ja | Drei Millimeter Mindestprofiltiefe und M+S-Zeichen |
Norwegen | nein | Für ausländische Fahrzeuge keine allg. WR-Pflicht |
Schweden | nein | Für ausländische Fahrzeuge keine allg. WR-Pflicht |
Hinweis: Vier Millimeter Profiltiefe ist MINImum für Ihre Winterreifen, ansonsten könnte Ihre Versicherung im Schadensfall Ihnen eine Teilschuld anrechnen