Nicht jedes wohnlich gestaltete Fahrzeug erfüllt automatisch die Kriterien, die an ein Wohnmobil gestellt werden. Darauf weist der TÜV NORD STRASSENVERKEHR hin. Wer in Eigenregie seinen Pkw oder Lkw für die Ferienfahrt ausbaut, profitiert davon, sich im Vorfeld über An
Forderungen an Wohnmobile schlau zu machen. "Wichtig sind eine Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, Spüle, Kochgelegenheit und einen Schrank für Stauraum", sagt Mobilitätsberater Roger Eggers vom TÜV NORD. Diese Einrichtungen müssen vorhanden, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten wird. Nur dann kann das Reisegefährt als Wohnmobil geführt werden. Und noch eines gibt Roger Eggers Bastlern mit auf den Weg: "Dienen die Sitze im Wohnteil auch der Beförderung von Mitreisenden, braucht das Fahrzeug ausreichend Fenster und Türen, um im Notfall aussteigen zu können. Außerdem müssen Fahrer und Mitfahrer im Wohnteil sich akustisch verständigen können."
Relevant wird die Frage, ob ein Fahrzeug ein Wohnmobil ist oder nicht, bei Steuer und Versicherung. Für Wohnmobile gelten andere Tarife und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen als für Pkw. "Gerade die Versicherung kann günstiger sein, wenn das Wohnmobil als solches gemeldet ist und nicht als Pkw", so Eggers.
Ob ein Fahrzeug die AnForderungen an ein Wohnmobil erfüllt, begutachten die Mobilitätsberater vom TÜV NORD: "Ist alles in Ordnung, kann der Fahrzeugschein umgeschrieben werden. Anderenfalls behält das Reisemobil den Status eines Pkw oder Lkw bei", so Roger Eggers. Der Mobilitätsberater empfiehlt Bastlern, sich schon während der Planung eines Umbaus den TÜV ins Boot zu holen. "Kommen Sie einfach an einer unserer TÜV-STATIONEN vorbei und lassen Sie sich von uns beraten. Dann gibt es im Nachhinein keine böse Überraschung", sagt Eggers.
Die Adresse der nächstgelegenen TÜV-STATION erfahren Interessenten unter 0800 8070600.