Bundesverkehrs
MINIster Dr. Manfred Stolpe hat in der vergangenen Nacht auf der Bundesautobahn A 61 bei Weilerswist an einer Schwerpunkt-Nachtkontrolle des Lkw-Verkehrs teilgenommen. "Dabei kontrollierten die Beamten des BAG mehr als 280 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Mautpflicht und überprüften zudem auch die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, der Gefahrgutvorschriften und der richtigen Ladungssicherung", sagte Stolpe.
"Die Ergebnisse der Nachtkontrolle zeigen, dass die Mautpflicht auch nachts überwiegend und in gleicher Weise eingehalten wird wie am Tage - ein deutlicher Hinweis auf die erfolgreiche Annahme des Mautsystems in Deutschland. Dies spiegelt sich auch in den steigenden Mautumsätzen wider: Januar 209 Millionen Euro, Februar 215 Millionen Euro, März 237 Millionen Euro und April 248 Millionen Euro", so Stolpe. "Mautpreller können zu keiner Tages- und Nachtzeit vor Kontrollen sicher sein. In den ersten drei Monaten des Jahres wurden mehr als vier Millionen Fahrzeuge kontrolliert. Die durchschnittliche Mautprellerquote von dauerhaft deutlich unter drei Prozent bestätigt die Effektivität der Kontrollen."
Der MINIster wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass eine Lkw-Maut auch auf bestimmten Bundesstraßen fällig wird, die von Lastwagen-Fahrern als Ausweichstrecken genutzt werden. Ab Mitte des Jahres solle die dafür notwendige rechtliche Regelung gemeinsam mit den Ländern festgelegt werden. Zunächst müsse man jedoch herausfinden, ob und wo es tatsächlich Ausweichstrecken für die mautpflichtigen Autobahnen gebe. "Ich nehme die Klagen von Kommunen über verlagerten Güterverkehr sehr ernst", bekräftigte Stolpe.
Bei der Nachtkontrolle wurden folgende Verstöße in Bezug auf die Einhaltung der Mautpflicht für Lkw festgestellt:
| Gesamt | Inländische Lkw | Ausländische Lkw |
Kontrollierte Fahrzeuge Maut | 216 | 120 | 96 |
Davon Mautpreller | 3 | 2 | 1 |
Bei der Nachtkontrolle wurden außerdem folgende Verstöße in Bezug auf sonstige Vorschriften im Straßengüterverkehr festgestellt:
| Gesamt | Inländische Lkw | Ausländische Lkw |
Kontrollierte Fahrzeuge Allgemein | 64 | 23 | 41 |
Verstöße insgesamt | 20 | 8 | 12 |
Davon gegen Lenk- und Ruhezeiten | 14 | 5 | 9 |
Davon gegen Gefahrgutvorschriften | 2 | 2 | - |
Davon gegen Ladungssicherung | 1 | 1 | - |
Vier Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt: je einmal wegen mangelhafter Ladungssicherung, wegen Überschreitung der täglichen Lenkzeit (mit 15 Stunden), wegen fehlender Arbeitsnachweise sowie wegen eines fehlenden Dokuments bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung.