Während bei uns relativ harmlose Geschwindigkeits-Übertretungen (bis 20 km/h) mit maximal 35 Euro geahndet werden, kostet dieser Verstoß in den meisten europäischen Ländern erheblich mehr. Nach der jetzt vom ADAC aktualisierten Liste der Verkehrssünden im Ausland, bestraft Norwegen Temposünder mit 390 Euro, viele andere Länder ahnden diesen Verstoß mit Beträgen weit über 100 Euro.
Aber auch bei anderen Verkehrsübertretungen kann die Urlaubskasse ganz schön leiden. Wer beispielsweise auf dem Autoput über Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien an die Ägäis oder durch Bulgarien zum Bosporus fährt, sollte sich strikt an die Verkehrsregeln halten. So kostet etwa in Slowenien Überholen trotz Verbots umgerechnet 170 Euro, ein Rotlichtverstoß 250 Euro. Etwas preiswerter ist Kroatien, wo die Nichtbeachtung des Rotlichts rund 135 Euro ausmacht, in Serbien 110 Euro (ebensoviel wie falsches Überholen). In Mazedonien schließlich kommt man für beide Zuwiderhandlungen mit jeweils 65 Euro, in Bulgarien mit etwa 40 Euro davon.
Auf der Via Baltica durch die neuen EU-Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland ist vor allem Alkohol am Steuer nahezu tabu: Während in Litauen noch 0,4 Promille gestattet sind, beträgt das Maximum in Polen 0,2 Promille, in Lettland und Estland ist absolute Nüchternheit beim Autofahren angesagt. Sonst werden Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro fällig, in Polen bis zu 1200 Euro. Zusätzlich wird in der Regel die Weiterfahrt untersagt, und wenn alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung ein Unfall, womöglich mit Verletzten, verursacht wird, droht sogar eine Haftstrafe.
Im Februar 2005 hat der EU-MINIsterrat endgültig den Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen verabschiedet. Diese Vereinbarung wird allerdings in diesem Jahr nicht mehr zum tragen kommen. Vermutlich werden sogar erst ab 2007 Bußgeldbescheide über 70 Euro europaweit vollstreckt. Bisher ist die zwangsweise Eintreibung von Geldbußen (ab 25 Euro) nur zwischen Deutschland und Österreich möglich. Wer im Ausland zu einer Verkehrsstrafe auch noch Punkte erhält, muss nicht befürchten, dass diese nach Flensburg weitergemeldet werden.