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Recht Verkehrsdelikte in Italien

Auto & Recht


Verkehrsdelikte in Italien

Nach schwerwiegenden Verkehrsübertretungen in Italien müssen Kraftfahrer nicht selten die Heimfahrt ohne Führerschein oder gar Fahrzeug antreten. Laut ADAC darf das Auto schon dann kurzfristig einbehalten werden, wenn ein Bußgeld nicht gleich bar bezahlt werden kann. Ganz sicher aber ist man seinen Führerschein für einen Monat los, wenn etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h begangen wird. Bei diesem Delikt wird außerdem noch eine Geldbuße von mindestens 343 Euro fällig. Ganz hart kann es Motorradfahrer treffen, die ohne Helm erwischt werden. Außer einer Geldbuße von mindestens 68 Euro müssen sie ihr Kraftrad für einen Monat in amtliche Verwahrung geben.

Ein Trost: Auch ohne den in Italien abgenommenen Führerschein ist das Autofahren in Deutschland erlaubt. Allerdings sollte man am Heimatort gleich die Führerscheinstelle aufsuchen und dort unter Vorlage des italienischen Übertretungsprotokolls ein Ersatzdokument beantragen.


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