Ein Tor, das sich auf Knopfdruck vom Auto aus öffnet - diesen kleinen Luxus leisten sich bereits zahlreiche Haus- und Hofbesitzer. Doch ganz ungefährlich ist der Komfort nicht, kommt es an sogenannten kraftbetätigten Toren doch immer wieder zu Sach- oder Personenschäden, vereinzelt sogar zu tödlichen Unfällen. Aus diesem Grund regelt ab Mai eine neue EU-Norm EN 13241-1 den Betrieb und die Montage für hand- und kraftbetätigte Tore. Und diese gilt nicht nur im öffentlichen Bereich. Nun sind auch private Torbetreiber - sprich: der Eigentümer - verantwortlich, sollte seine Nachlässigkeit bei der Wartung zu einem Unfall führen.
Tormontage dem Fachmann überlassen
Wer ein hand- und kraftbetätigtes Garagen-, Hof- oder Tiefgaragentor einbauen möchte, muss zunächst darauf achten, dass die betreffende Torart eine Baumusterprüfung durchlaufen hat. Dies hat der Hersteller mit einem entsprechenden Dokument zu belegen. Für die nachträgliche Motorisierung sämtlicher Tortypen bietet elero den Fachbetrieben geprüfte und zertifizierte Antriebe und Steuerungen an. Zudem unterliegen die Montage und Inbetriebnahme des Tores festgelegten Bestimmungen. Aus diesem Grund sollte die Toranlage sowie auch die nachträgliche Motorisierung unbedingt von einem professionellen Monteur eingebaut werden. Dieser bestätigt dem Torbesitzer den ordnungsgemäßen Einbau und übergibt ihm einen schriftlichen Nachweis über die vorschriftsmäßige Installation.
Regelmäßige Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben
Nach der Montage ist der Betreiber des Tores für den "sicheren Betriebszustand" verantwortlich. Dafür müssen in der Regel einmal im Jahr Überprüfungen und Wartungen durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Wird eine Toranlage nicht entsprechend den Vorgaben geprüft, ist der Betreiber für eventuelle Personen- und Sachschäden haftbar. Wer dieses Risiko nicht eingehen will, kann deshalb einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abschließen. Damit ist auch langfristig für Sicherheit am und ums Tor gesorgt.