Als erstes Bundesland hat Niedersachsen das "begleitete Fahren" landesweit eingeführt. "Die hohe Akzeptanz bei Fahranfängern und Eltern sind ein deutlicher Beweis: Das Modell für mehr Fahrsicherheit wird angenommen", sagte Verkehrs
MINIster Walter Hirche. Die eigentlich für Ende letzten Jahres geplante Einführung wurde durch die Ankündigung des Bundesverkehrs
MINIsteriums, eine bundesweite Regelung zu schaffen, zurückgestellt. Ende Januar wurde die Vorlage, die von Niedersachsen gemeinsam mit weiteren interessierten Ländern und dem Bundesverkehrs- und Bundesjustiz
MINIsterium erarbeitet wurde, überraschend im Verkehrsausschuss des Bundestages abgelehnt. "Eine Einführung des Modellversuchs ohne Ausnahmegenehmigungen ist damit in weite Ferne gerückt. Wir weiten ab heute unseren Versuch auf alle Regionen in Niedersachsen aus", sagte Hirche.
Mit der Einführung des Modellversuchs soll überprüft werden, ob die hohen Unfallzahlen bei Fahranfängern durch eine Begleitphase vor dem endgültigen Alleinfahren verringert werden kann. Andere Länder, wie Österreich und Schweden, haben durch dieses Modell die Unfallzahlen deutlich reduzieren können. In Niedersachsen sind in den 18 Pilotregionen seit April 2004 bereits rd. 6.000 Ausnahmegenehmigungen für den Modellversuch erteilt worden.
Ca. 2.800 Fahranfänger haben ihre Fahrprüfung abgelegt und befinden sich in der "Begleitphase", 1.108 haben den Modellversuch bereits abgeschlossen und ihren regulären Kartenführerschein erhalten. Bisher wurden lediglich drei leichte Blechschäden bei den Fahrten mit den Eltern registriert. Eine erste Auswertung zeigt eine Zustimmung von 91% bei Eltern und Fahranfängern. Nur bei insgesamt fünf Teilnehmern musste die Ausnahmegenehmigung zurückgezogen werden, da sie ohne Eltern gefahren sind.
Hintergrund:
Beim "begleiteten Fahren" können die Fahranfänger ihre reguläre Fahrausbildung ein Jahr früher als bisher beginnen. Ab dem 17. Lebensjahr darf dann, nach der normalen Führerscheinprüfung, bis zum 18. Lebensjahr nur in Begleitung der Eltern gefahren werden. Bundesweit wird diskutiert, ob auch Dritte Begleiter sein dürfen. Niedersachsen hat sich für die verschärfte Form entschieden und lässt nur die Erziehungsberechtigten (i.d.R. die Eltern) als Begleitpersonen zu, da diese durch die elterliche Sorge ohnehin für die Jugendlichen die Verantwortung tragen.
Die genauen Bedingungen sowie die Antragsformulare stehen im Internet unter www.begleitetes-Fahren.de.