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Recht
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Waschanlagen
Der Waschanlagenbetreiber muss dafür sorgen, dass auf seinem Gelände kein Glatteis ist. Oder zumindest konkret vor Gefahren warnen. Ein Schild »Keine Haftung bei Glatteis!« reicht nicht aus.
Rutscht ein Autofahrer z.B. an einem trockenen Wintertag im Bereich einer Waschanlage auf Glatteis aus, so kann der Waschanlagenbetreiber schadensersatzpflichtig sein, denn der Benutzer einer Waschanlage muss bei solchen Witterungsverhältnissen nicht mit plötzlicher Eisbildung rechnen. |