Verschmutzte, unlesbare Kennzeichen können ebenso wie verunreinigte oder schneebedeckte Scheinwerfer ein Verwarnungsgeld kosten. Deshalb rät der ADAC allen Laternenparkern, vor dem Losfahren nicht nur alle Scheiben ihres Pkw von Schnee und Eis zu befreien, sondern auch die Beleuchtungseinrichtungen und Nummernschilder zu säubern. Ebenso muss der Schnee vom Autodach entfernt werden.
Aufgrund der momentanen winterlichen Straßenverhältnisse rät der ADAC allen Autofahrern, öfter als sonst Scheinwerfergläser und Rücklichter an den Fahrzeugen zu säubern. Von Schneematsch, Spritzwasser und Streusalz verschmutzte Gläser schränken die Leuchtweite der Scheinwerfer und die Leuchtkraft der Rücklichter erheblich ein. Nicht minder schnell verdreckt sind bei Schmuddelwetter die Kennzeichen.
Teuer werden kann es für Autofahrer, wenn sie ihren Wagen nachts am Straßenrand abstellen und die Rückstrahler nicht von Schneematsch, Streusalz oder Spritzwasser säubern. Beschädigt ein anderes Fahrzeug den abgestellten Wagen, weil die verschmutzten Rückstrahler nicht ausreichend aufleuchten, kann der Halter des parkenden Autos mithaften. Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nur dann, wenn der abgestellte Wagen nicht durch andere Lichtquellen der näheren Umgebung, wie beispielsweise durch eine Straßenlaterne, ausreichend beleuchtet ist.