Vom 01. Februar 2005 an ist in Österreich nur noch die neue Vignette in der Farbe mintgrün gültig. Sie löst die bisherige rubinrote Plakette ab. Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart weiter mitteilte, gilt die Vignettenpflicht teilweise auch auf Bundesstraßen und Autobahnzubringern, die über Raststätten und Tankstellen führen.
Auch auf einigen Streckenabschnitten in Wien, Tirol und Vorarlberg müsse besonders darauf geachtet werden, nicht ungewollt in eine "Vignettenfalle" zu steuern. Für folgende Strecken gilt Vignettenpflicht:
- Vorarlberg: A14 Rheintalautobahn. Die Vignettenpflicht ab Bregenz beginnt bereits auf der Autobahnauffahrt Hörbranz-Lochau (in Fahrtrichtung Deutschland)
- Wien: Nordbrücke und Praterbrücke
- Tirol: Landecker-Tunnel
- Keine Vignettenpflicht besteht auf folgenden Strecken:
- Burgenland: A6, Nordost Autobahn, im Abschnitt von der Landesstraße
- B 50a bis zur Staatsgrenze bei Kittsee.
- Niederösterreich: S5, Stockerauer Schnellstraße, im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Fels/Wagram und Krems (Landesstraße B3, Landesstraße B37)
- Wien: S2 Wiener Nordrad Schnellstraße im Abschnitt Wien, Hirschstetten (A23) und Wagramer Straße
Maximal dürfen nur zwei österreichische Mautvignetten auf der Windschutzscheibe angebracht werden. Der ACE rät, den Vignettenabschnitt unbedingt aufzuheben, nur damit könne man sich eine Ersatzvignette beschaffen, sollte die Windschutzscheibe etwa durch Unfall, Steinschlag oder sonstige Umstände zu Bruch gehen.