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Verkehrssünden Karneval und Alkohol - Promillegrenzen beim Autofahren

Auto & Recht


Karneval und Alkohol - Promillegrenzen beim Autofahren

AlkoholkontrolleWer an den närrischen Tagen Autofahren muss, sollte laut ADAC am besten ganz auf Alkohol verzichten. Nur wer Wein, Bier und Schnaps entsagt, kann sich sorglos ans Steuer seines Wagens setzen. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille von der Polizei erwischt werden, müssen 250 Euro Strafe zahlen und ihren Führerschein mindestens einen Monat abgeben. Darüber hinaus belasten sie ihr Konto bei der Flensburger Verkehrssünderdatei mit 4 Punkten.

Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer derart berauscht aus dem Verkehr gezogen wird, bekommt mindestens 9 Monate Führerscheinentzug, 7 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von mindestens 40 Tagessätzen aufgebrummt. Doch auch schon geringere Mengen Alkohol können den Führerschein kosten: Bereits ab 0,3 Promille muss man mindestens 6 Monate ohne seinen "Lappen" auskommen, wenn man sich zuvor beim Autofahren auffällig verhalten hat. Zudem schlägt das Vergehen in Flensburg mit 7 Punkten zu Buche. Kommt es zu einem Unfall, dürfte dem Autofahrer außerdem Ärger mit seiner Kfz-Versicherung ins Haus stehen.

Schwer einzuschätzen und deshalb besonders gefährlich ist der Restalkohol. Zwar fühlen sich viele Narren am Morgen nach durchzechter Nacht schnell wieder fit, doch wird dabei leicht übersehen, dass der menschliche Körper nur rund 0,1 Promille pro Stunde abbauen kann. Wer also am nächsten Tag Autofahren muss, sollte dies schon am Abend zuvor berücksichtigen.

Narrenfreiheit genießen auch nicht die vielen Autofahrer, die den Karnevalsendspurt in einem der benachbarten Wintersportländer verbringen. So liegt der Grenzwert in der Schweiz, in Österreich, in Italien, Frankreich und Slowenien bei 0,5 Promille, in Polen bei 0,2, in Tschechien und der Slowakei sogar bei 0,0 Promille.

Quelle: ADAC


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