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Verkehrsrecht Verkehrsvorschriften in den Alpenländern

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Verkehrsvorschriften in den Alpenländern

Wer mit dem Pkw zum Skiurlaub nach Österreich, Italien, Frankreich oder in die Schweiz fährt, sollte die Verkehrsvorschriften in diesen Alpenländern genau beachten. Autofahrer können dort selbst für einfache Vergehen kräftig zur Kasse gebeten werden. Beispielsweise, wenn sie vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit außerorts um bis zu 20 km/h überschreiten oder Schneeketten auf Winterstrecken ignorieren, obwohl sie vorgeschrieben sind. Der ADAC nennt die typischen Verkehrssünden und die Bußgelder, die dafür fällig werden:

Schweiz:

  • Überschreiten des Tempolimits außerorts um 16 bis 20 km/h: 240 Schweizer Franken (umgerechnet 160 Euro)
  • Fahrzeug mit laufenden Motor vorwärmen: 60 Franken (40 Euro)
  • Wintergepäck verdeckt Schilder und Beleuchtungen: 60 Franken (40 Euro)
  • Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: 100 Franken
  • (65 Euro)

Frankreich:

  • Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: ab 90 Euro
  • Trotz Schneefalls ohne Abblendlicht gefahren: ab 68 Euro
  • Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 35 Euro
  • Rückleuchten defekt – kein Warndreieck hinten am Fahrzeug:
  • ab 68 Euro

Österreich:

  • Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: ab 21 Euro
  • Überholen bei ungenügender Sicht (Nebel, dichtes Schneetrei-ben): mindestens 36 Euro
  • Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 36 Euro

Italien:

  • Überschreiten des Tempolimits um 15 bis 20 km/h: mindestens 140 Euro
  • Vorgeschriebene Schneeketten nicht angelegt: ab 70 Euro


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