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Verkehrsrecht Ab 01. Februar gelten 16 Führerschein-Klassen

Auto & Recht


Ab 01. Februar gelten 16 Führerschein-Klassen

Zum 01. Februar kommt der neue Führerschein Klasse S. Mit ihm können bereits 16-Jährige so genannte Leichtkraftfahrzeuge steuern. Dazu gehören MINIautos und Quads bis 350 kg Leergewicht, mit 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Der ADAC befürchtet, dass dies zu mehr Unfällen auf den Straßen führt. Schon jetzt sind Fahranfänger überproportional häufig an Unfällen beteiligt.

Die Fahrschulkosten für den Führerschein Klasse S belaufen sich auf 700 bis 900 Euro. Vorgeschrieben ist eine theoretische Ausbildung mit 14 Doppelstunden Unterricht. Die Theorieprüfung umfasst 30 Fragen. Auch eine praktische Ausbildung mit 30-minütiger Fahrprüfung ist gesetzlich Pflicht.

Von Kraftfahrtstraßen und Autobahnen bleiben die Leichtmobile verbannt, weil sie die dafür vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h nicht erreichen. Aber auch auf Landstraßen und in Ortschaften kann ein Unfall trotz relativ geringer Geschwindigkeit für den Fahrer von MINIautos lebensgefährlich sein. Das hat ein ADAC-Crashtest ergeben.

Wegen der katastrophalen Ergebnisse Fordert der ADAC dringend, den Insassenschutz bei Leichtmobilen zu verbessern und die Gewichtsbeschränkung für die Klasse S (max. 350 kg Leergewicht) zu lockern. Stattdessen könnten sichere Kleinwagen auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gedrosselt werden.

Sicherheitsbedenken hat der ADAC auch bei den Quads. Kritisch ist, so haben Tests ergeben, starkes Bremsen in Kurven. Dabei besteht die Gefahr, dass sich das Quad querstellt und als Folge dessen umkippt. Eine Helmpflicht für Quads ist für den Automobilclub eine Selbstverständlichkeit, da das Gefahrenpotenzial mit dem von Motorrädern vergleichbar ist. Eine entsprechende Gesetzesänderung wird derzeit vorbereitet.

Um Leichtkraftfahrzeuge zu fahren, brauchte man bisher einen Pkw-Führerschein. In dieser Vorschrift sah die EU-Kommission ein "Handelshemmnis" für den Verkauf der Fahrzeuge, da im Ausland wesentlich geringere AnForderungen an den Fahrer gestellt werden. So wurde das BundesverkehrsMINIsterium genötigt, die Ausbildungsvorschriften zu lockern. Laut ADAC erhöht sich die Zahl der EU-Führerschein-Klassen damit auf 16.

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