Wer unter Drogen steht und dabei am Steuer seines Fahrzeugs ertappt wird, muss mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) und schlimmstenfalls mit dem Verlust seines Führerscheins rechnen. Allerdings kann einem Autofahrer, der sich weigert, aufgrund von Cannabis-Konsum an einer MPU teilzunehmen, nicht in jedem Fall der Führerschein entzogen werden. Aufgrund der aktuellen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (DAR 2002, Seite 405 und 410) ist für die Entziehung „regelmäßiger“ Cannabiskonsum er
Forderlich. Umstritten ist dabei der Begriff „regelmäßig“. Auch wer nur „gelegentlich“ Cannabis einnimmt und dabei Autofahren und Konsum nicht eindeutig trennen kann, riskiert ebenfalls eine MPU.
Der ADAC hat namhafte Experten aus Politik, Recht und Medizin zu einem Rechtsforum Drogen im Straßenverkehr nach München eingeladen. Auf diesem Forum sind die Fachleute zu folgenden Ergebnissen gekommen:
- Drogenkonsum ist mit der Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar. Im Gegensatz zum Alkohol muss für Drogen im Straßenverkehr eine absolute „Nulllösung“ gelten.- Rechtsprechung, Gesetzgebung, Verwaltung und Medizin sind aufgeFordert, Kriterien festzulegen, die den Begriff „regelmäßig“ eindeutig definieren. Dabei sollte auch die konsumierte Menge berücksichtigt werden. - Verkehrsunfälle bei denen der Fahrer unter Drogeneinfluß stand, sollten systematisch erfasst und ausgewertet werden, um gesicherte Ergebnisse über die Wirkung von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit zu erhalten.
Die Gefahr, die von Drogen im Straßenverkehr ausgeht wird besonders von jungen Menschen unterschätzt. Deshalb muss mehr für die Information und Aufklärung getan werden und zwar schon in den Schulen und Fahrschulen. Dabei muss auch auf mögliche langfristige Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit hingewiesen werden. Den Autofahrern muss deutlich gemacht werden, dass Alkohol und Drogenkonsum in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar sind.