Das BMVI startet im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen. BundesMINIster Andreas Scheuer: Die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollen noch bis zum Jahresende bewilligt werden. So setzten wir das Konjunkturpaket um: schnelle und praktische Hilfen für die Wirtschaft bei gleichzeitig klarem Fokus auf umweltfreundliche Technologien. Der heutige Förderaufruf ist der Auftakt für eine Reihe weiterer Aufrufe für leichte und schwere Nutzfahrzeuge mit alternativen und klimaschonenden Antrieben sowie der dazugehörigen Tank- und Ladeinfrastruktur.
Bewerbungszeitraum: 04.08.2020 - 14.09.2020
Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein und mittlere Unternehmen (KMU) werden gezielt jene Anwender unterstützt, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Lade-Infrastruktur tätigen wollen.
Dafür stellt das BMVI im passenden Flottenaustauschprogramm ca. 50 Mio. EUR bereit. Das Förderverfahren wird als Windhund-Verfahren umgesetzt. Anträge können bis zum 14.9. eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge (Windhundverfahren), bis die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Als Grundlage für die Feststellung der Reihenfolge ist die fortlaufende Kennung des elektronischen Antragssystems (easy-Online) ausschlaggebend.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderverfahren finden Sie in den FAQ.
Des Weiteren können Sie eine umfangreiche Beratung bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers Jülich (PtJ) In Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates.
Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig.
Nicht förderfähig sind:
- alle Fahrzeuge, die nicht den Zulassungsklassen N1, N2 oder N3 entsprechen (z.B. Zulassungsklasse M. nicht straßengebundene Fahrzeuge)
- Hybride (HEV)
- Plug-In-Hybride (PHEV) sowie
- Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis.
Wie wird gefördert?
Für diesen Förderaufruf stehen derzeit 50 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen bzw. eine Mindestfördersumme ist innerhalb dieses Aufrufes nicht vorgesehen. Die maximale Förderung pro antragstellendem Unternehmen beträgt 10 Millionen . Verbundene Unternehmen gelten als ein antragstellendes Unternehmen.
Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an Handwerksunternehmen und KKW. Die Förderquote unterliegt damit den beihilferechtlichen Bestimmungen gemäß An. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Hiernach sind Förderquoten bis zu 40 % zulässig.
Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen. Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Wenn Sie bereits ein laufendes Vorhaben haben, finden Sie weitere Informationen hier:
Programmbegleitforschung
Ergebnisse der Förderaktivitäten werden in der Programmbegleitforschung und im Zentralen Datenmonitoring zusammengeführt. So leisten die Einzelprojekte einen enormen Beitrag zum Erkenntnisgewinn auf der Ebene des Gesamtprogramms.
Vergangenen Förderaufrufe
Förderinitiative | Bundesressort | Einreichungsfrist |
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Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität | BMVI | 16.08.2019 (abgelaufen) |
Elektrofahrzeuge und Infrastruktur im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft | BMVI | 13.05.2019 (abgelaufen) |
Elektrofahrzeuge und Infrastruktur | BMVI | 31.08.2018 (abgelaufen) |
Kommunale Elektromobilitätskonzepte | BMVI | 31.08.2018 (abgelaufen) |