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Info Neue Diesel-Pkw unter den zulässigen NOx-Grenzwerten

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Neue Diesel-Pkw unter den zulässigen NOx-Grenzwerten

Neue Diesel-Pkw unter den zulässigen NOx-Grenzwerten
Wer sich heute einen neuen Diesel-Pkw zulegt, muss sich wegen möglicher Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte keine Sorgen machen.
Neue Diesel-Pkw unter den zulässigen NOx-Grenzwerten

Wer sich heute einen neuen Diesel-Pkw zulegt, muss sich wegen möglicher Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte keine Sorgen machen: Wie der aktuelle ADAC Ecotest zeigt, erfüllen alle bisher auf der Straße gemessenen Euro 6c- und 6d-Temp-Fahrzeuge weitaus strengere AnForderungen bei den Stickoxiden (NOx) als von der EU vorgeschrieben. Im Test blieben die Autos nicht nur deutlich unter dem Toleranzwert von 168 mg/km für Diesel-Pkw, der im Straßentest (RDE-Verfahren) angewendet wird, sondern auch unter dem aktuellen Euro-6-WLTC-Grenzwert von 80 mg/km. Das Gericht der Europäischen Union EuG hatte im Dezember 2018 nach Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid die von der EU-Kommission erlassenen Toleranzwerte für die Straßentests für nichtig erklärt.

Übereinstimmungsfaktoren festgelegt

Die Toleranzwerte, so genannte Übereinstimmungsfaktoren (Conformity Factor CF) waren von der EU-Kommission festgelegt worden, um den technischen und statistischen Ungenauigkeiten im Rahmen der RDE-Messungen Rechnung zu tragen. So wurde für Euro-6-Dieselfahrzeuge für die Prüfstandmessungen ein NOx-Grenzwert von 80 mg/km festgelegt. Damit die Fahrzeuge aber auch im RDE-Verfahren bestehen können, hatte die Kommission einen Übereinstimmungsfaktor von 2,1 erlassen. Danach dürfen neu typgenehmigte Diesel-Pkw seit September 2017 (ab September 2019 für neu zugelassene Pkw) für eine Übergangszeit anstelle 80 mg/km bis zu 168 mg/km NOx ausstoßen.

ADAC Vizepräsident für Technik Thomas Burkhardt: „Unsere Messergebnisse zeigen, dass die Dieseltechnologie eine Zukunft haben kann. Sollte die EU-Kommission den Übereinstimmungsfaktor überarbeiten, dann müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass bereits gekaufte oder im Handel angebotene Euro-6d-(TEMP)-Fahrzeuge Vertrauensschutz genießen.“

Quelle: ADAC


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