Rund um die Einkaufszonen und Weihnachtsmärkte in den Innenstädten sind die Parkplätze in der Adventszeit schnell belegt. Um Stress und Staus zu vermeiden, rät der ADAC, jetzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadtzentren zu fahren.
Für Autofahrer gelten folgende Parkregeln:
Grundsätzlich darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Lediglich in Einbahnstraßen und bei Straßenbahnschienen, die am rechten Fahrbahnrand verlaufen, ist auch Links-Parken erlaubt.
Wer auf Geh- und Radwegen parkt, riskiert nur dann kein Bußgeld, wenn dies ausdrücklich durch Schilder oder Markierungen erlaubt wird.
Wer auf Behindertenparkplätzen unberechtigt parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen; das Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Steht das Auto in einer Feuerwehrzufahrt, sind ebenfalls 35 Euro fällig. Auch hier droht kostenpflichtiges Abschleppen.
Zehn Euro kostet es, wenn jemand vor einer Grundstückseinfahrt parkt. Parken im absoluten Halteverbot kostet von 15 Euro an aufwärts je nach Behinderung und Parkdauer.
Die Parkscheibe ist immer auf die volle oder halbe Stunde nach der Ankunftszeit einzustellen. Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe erlaubt, muss sie gut von außen lesbar sein. Ansonsten droht dem Autofahrer je nach Parkdauer ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro.
An defekten öffentlichen Parkscheinautomaten oder Parkuhren darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. Auch in diesem Fall ist eine Parkscheibe Pflicht.
Wer trotz zahlreicher Knöllchen ständig falsch parkt, riskiert seinen Führerschein. Der Fahrer kann zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vorgeladen werden und, wenn er diese nicht besteht, den Führerschein verlieren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil zugunsten der Mercedes-Benz Bank entschieden. In dem Verfahren ging es um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wegen vermeintlich fehlerhafter Vertragsklauseln zur Widerrufsfrist bei Kreditverträgen gegen die Mercedes-Benz Bank erhoben hatte....
Volkswagen schließt mit rund 200.000 Kunden einen individuellen Vergleich im Rahmen des mit dem vzbv ausgehandelten Rahmenvergleichs der Musterfeststellungsklage. Insgesamt ist damit klar, dass eine Summe von rund 620 Millionen Euro an die Vergleichsberechtigten ausgezahlt wird. Überwiesen werden jeweilige Einzelbeträge zwischen 1.350 Euro und 6.250 Euro....