Sobald die Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung 2018 da ist, denken viele Autofahrer über einen Wechsel des Anbieters nach. Da die meisten Kfz-Versicherungen von 01. Januar bis 31. Dezember laufen, können Autobesitzer ihre bestehende Kfz-Police in der Regel bis zum Ende des Jahres kündigen Stichtag ist somit der 30. November.
Hinweis: Der günstigste Tarif ist nicht immer die beste Wahl, deshalb sollten Wechselwillige auch die Versicherungsbedingungen vergleichen. Die ADAC-AutoVersicherung erklärt, worauf Verbraucher bei einem Wechsel achten sollten, und gibt Tipps für einen reibungslosen Ablauf.
Was sollte eine optimale Kfz-Versicherung bieten?
Deckungssumme: Sie sollte bei 100 Millionen Euro liegen.
Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt nicht.
Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate umfassen.
Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit das heißt volle Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer z.B. durch Kinder abgelenkt war, als er den Unfall verursachte. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland verursacht werden, sollten mitversichert sein.
Was ist bei der neuen Kfz-Versicherung noch wichtig?
Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.
Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.
Worauf ist bei der Kündigung zu achten?
Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen.
Passenden Tarif recherchieren und Antrag anFordern.
Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen.
Den bisherigen Vertrag fristgerecht kündigen.
Sonderkündigungsrecht: Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen also auch nach dem Stichtag 30. November.
Haftpflichtschäden von mehr als 14 Milliarden Euro wurden 2016 laut GDV ausgeglichen – ein sattes Plus gegenüber dem Vorjahr von 4,5 Prozent. Damit steigt auch das Umsatzpotenzial für Autohäuser. Mit der Online-Plattform Blue Button sorgt TÜV SÜD für reibungslose Abläufe und unterstützt Autohäuser dabei, den Schadenmarkt für sich zu erschließen. ...
Eine Studie hat untersucht, ob Parkassistenzsysteme zu weniger Schäden führen. Obwohl in 46 Prozent der Fahrzeuge auf deutschen Straßen eine Einparkhilfe vorhanden ist, ist die Häufigkeit von Parkschäden in den letzten Jahren nicht gesunken....