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Recht Italien: Ohne Motorradhelm mit DIN-Norm Motorrad adieu

Motorrad


Italien: Ohne Motorradhelm mit DIN-Norm Motorrad adieu

Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Sonst müssen sie sich möglicherweise vorzeitig von der diesjährigen Freiluftsaison verabschieden. Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen DIN-Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße von 68 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.

Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass Autobahnen und Schnellstraßen von motorisierten Zweirädern nicht benutzt werden dürfen, wenn deren Hubraum kleiner als 150 ccm ist. Schließlich sollten auch Fahrer von Kleinkrafträdern daran denken, dass sie tagsüber mit Licht fahren müssen.


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