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Recht Alkoholtest im Ausland verweigern? Folgen und Strafen

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Alkoholtest im Ausland verweigern? Folgen und Strafen

Alkoholtest im Ausland
Wer im europäischen Ausland von der Polizei zum Alkoholtest aufgefordert wird, sollte sich nicht weigern. In einigen Ländern drohen dafür hohe Strafen.
Alkoholtest im Ausland

Wer im europäischen Ausland von der Polizei zum Alkoholtest aufgeFordert wird, sollte sich nicht weigern. In einigen Ländern drohen dafür hohe Strafen.

Wer in Österreich eine Alkoholkontrolle ablehnt, dem unterstellt die Polizei automatisch einen Alkoholwert von 1,6 Promille. Ihm droht eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 bis 5.900 Euro. Zudem wird Ausländern die Fahrberechtigung in Österreich für mindestens sechs Monate aberkannt. Dieselben Konsequenzen drohen laut ADAC, wenn ein Alkomat-Test verweigert wird.

Einen Atem- oder Blutalkoholtest in den Niederlanden zurückzuweisen, wird als Straftat angesehen. Das gilt auch, wenn nicht bekannt ist, ob der Fahrer tatsächlich Alkohol im Blut hatte. Ein Fahrer ist also immer verpflichtet, sich einem Atemalkoholtest zu unterziehen. Es sei denn, er kann einen medizinischen Grund nachweisen, der vom Arzt bestätigt wurde. Zu einem Bluttest muss er trotzdem. Für das Ablehnen sind ein Bußgeld von 1.000 Euro sowie ein Fahrverbot von neun Monaten vorgesehen.

In der Schweiz wird die „Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit“ mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Die Geldstrafe ist einkommensabhängig. In Luxemburg beträgt die Spanne für ein Bußgeld 500 bis 10.000 Euro. Möglich ist außerdem eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren.

Verweigerern droht in Frankreich eine Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. 1.500 bis 6.000 Euro und/oder Freiheitsstrafe von drei bis zwölf Monaten sind in Italien bei einer nicht bewilligten Alkoholmessung fällig. In Schweden können Fahrer, die einen Atemalkoholtest verweigern, zu einer Blutprobe gezwungen und in Gewahrsam genommen werden.

Quelle: ADAC


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