Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
24.11.2024, 22:18 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht VW-Abgasskandal: Musterklage für Verbraucher gefordert

Auto & Recht


VW-Abgasskandal: Musterklage für Verbraucher gefordert

Rechtsprobleme im VW-Abgasskandal
Rechtsprobleme im VW-Abgasskandal

Viele Geschädigte des VW-Abgasskandals könnten längst Klarheit über ihre Ansprüche gegenüber Volkswagen haben, gäbe es in Deutschland ein wirksames kollektives Rechtsinstrument in Verbraucherangelegenheiten. Bislang steht betroffenen Verbrauchern nur der Weg einer Individualklage zur Verfügung. Eine solche Klage birgt jedoch das Risiko hoher Prozesskosten für beide Seiten und führt manchmal auch zu widersprüchlichen Gerichtsurteilen. Der ADAC unterstützt daher die Forderung der JustizMINIsterkonferenz an die Bundesregierung, ein kollektives Rechtsinstrument wie eine Musterfeststellungsklage in Deutschland einzuführen. Die Europäische Kommission empfiehlt bereits seit 2013 die Einführung eines entsprechenden Rechtsinstruments.

"Seit Beginn der VW-Abgaskrise Fordert der ADAC die Einführung einer Musterfeststellungsklage in Deutschland", sagt ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke. "Der Vorteil für die Verbraucher ist gewaltig: Sie hätten endlich Rechtssicherheit, das Risiko hoher Prozesskosten würde eingedämmt und das gesamte Verfahren würde beschleunigt", so Reinicke.

Mit einer Musterfeststellungsklage könnte ein Sachverhalt verbindlich für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle festgestellt werden. Das Urteil zu einer Musterklage wäre dann die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu jedem Einzelfall. Zahlreiche aufwendige und teure Prozesse wären damit unnötig.

Quelle: ADAC

Speziell zu diesem Artikel könnte Sie interessieren:


Diesen Beitrag empfehlen

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht