Die Bezirksregierung Hannover hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Hemmingen (Westerfeld - Arnum) im Zuge der Bundesstraße 3 erlassen. Die Baustrecke beginnt südlich des Landwehrkreisels in Hannover und endet südlich von Arnum. Die Ortsumgehung verlässt die heutige B3 in Höhe der Landwehrschänke in westliche Richtung, überquert die Göttinger Chaussee, verläuft im Nordwesten von Westerfeld ein Stück parallel zur Ihme und überquert diese in Höhe der Siedlung "Auf dem Grethel". Im weiteren Verlauf führt die Trasse östlich an Devese und westlich an Arnum vorbei und schließt südlich von Arnum wieder an die heutige B3 bzw. an die 1995 fertiggestellte Ortsumgehung Pattensen an.
Die Umgehungsstraße erhält in ihrem Verlauf Anschlüsse an die Göttinger Chaussee in Ricklingen, an die Kreisstraße 221 östlich von Devese, an die Straße "Hoher Holzweg" im Norden von Arnum und an die Landesstraße 389 zwischen Hiddesdorf und Arnum.
Zwischen dem Landwehrkreisel und dem Anschluss an die K221 bei Devese erhält die Umgehungsstraße einen vierstreifigen Querschnitt mit Mitteltrennung und ab Devese einen dreistreifigen Querschnitt mit geregelter Überholmöglichkeit, wie er bereits von der Ortsumgehung Pattensen bekannt ist.
Die Baulänge im Zuge der neuen B 3 beträgt 7.504 Meter. Hinzu kommen die Anschlüsse der zu verlegenden und kreuzenden Straßen und Wege. Zum Schutz der Wohnbebauung vor Verkehrslärm sind insbesondere im Bereich von Westerfeld Lärmschutzwände und -wälle vorgesehen.
Die Umgehungsstraße soll einerseits die vom Verkehr stark beeinträchtigten Ortsdurchfahrten in Hemmingen und Arnum entlasten, und sie soll andererseits der B 3 eine ihrer Bedeutung als Bundesfernstraße angemessene Verkehrsqualität geben, indem sie den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit verbessert.
Nach Fertigstellung der Umgehungsstraße werden sich in Hemmingen Freiräume für städtebaulich Umgestaltungen der heutigen Ortsdurchfahrt ergeben.
Im Laufe des Verfahrens wurden zahlreiche Einwendungen, Anregungen und Hinweise zu behandelt. Schwerpunkte waren dabei neben der Forderung nach einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren mit der Stadtbahnplanung für die Verlängerung der Linie A-Süd nach Hemmingen insbesondere die erheblichen Eingriffe in die Gewerbebetriebe im Süden von Ricklingen, die Eingriffe in die landwirtschaftlichen Strukturen sowie die Lärmbeeinträchtigung bzw. der Lärmschutz. Neben zahlreichen Einwohnern aus Westerfeld und Ricklingen haben sich zu Lärmschutzfragen insbesondere die Einwohner von Devese geäußert, die eine weitere Zunahme des Verkehrs in ihrem Ort und damit von Lärm und Schadstoffen durch den Anschluss der K221 an die Ortsumgehung befürchten.
Da der Planfeststellungsbeschluss weit mehr als 50 Beteiligten zuzustellen wäre, erfolgt keine Einzelzustellungen, sondern eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung am 22.09.2004 in den örtlichen Tageszeitungen und zeitnah in sonstigen im Planungsgebiet verbreiteten weiteren Zeitungen.
Entsprechend den gesetzlichen Bekanntmachungsvorschriften werden der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 29.09.2004 bis 13.10.2004 bei der Landeshauptstadt Hannover und in den Städten Hemmingen und Pattensen zur Einsichtnahme ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen Betroffenen, auch gegenüber den Einwanderhebern, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (15.11.2004) kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Bezirksregierung Hannover, Dezernat 209, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover, angeFordert werden.