Der Aufsichtsrat der
Volkswagen Aktiengesellschaft schlägt der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Vorstandes vor. Dies geschieht auf Basis einer umfassenden rechtlichen Prüfung der Anwaltssozietät Gleiss Lutz. Die Grundlage dieser Prüfung bildeten die umfassenden Untersuchungsergebnisse der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Jones Day.
Der Aufsichtsrat drückt damit sein Vertrauen in den gesamten Vorstand aus, die umfassende Neuausrichtung des Konzerns weiter erfolgreich voranzutreiben. Volkswagen weist darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Entlastung durch die Hauptversammlung kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Personen verbunden ist. Entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüft der Aufsichtsrat seit Bekanntwerden der Diesel-Krise, ob er verpflichtet ist, Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese Prüfung dauert an. Darüber hinaus empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Volkswagen AG Entlastung zu erteilen.
Zudem empfiehlt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Neugestaltung des Vorstandsvergütungssystems ebenso wie zu einem neuen Vergütungssystem des Volkswagen Aufsichtsrates.