Schnelles und umsichtiges Handeln sind nach einem Unfall oberstes Gebot. Der ADAC hat die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengestellt.
Wer als Erster an den Unfallort kommt, muss unbedingt anhalten. Der richtige Platz dafür ist auf Autobahnen der Standstreifen. Auf Landstraßen sollte so weit rechts wie möglich angehalten werden.
Danach heißt es, die Unfallstelle abzusichern. Dabei gilt: Warnblinkanlage einschalten und Warndreiecke im Abstand von 50 bis 150 Schrittlängen aufstellen, Hilfe rufen (Tel. 110 oder 112) und erste Hilfe leisten. Der professionelle Anrufer sagt der Leitstelle seinen Namen, wo der Unfall geschah, was passiert ist und wie viele Verletzte es gibt. Dabei sollte der Anrufer Rückfragen abwarten.
Vor der ersten Hilfe darf sich niemand aus Angst davor drücken, etwas falsch zu machen. Jeder Helfende ist rechtlich abgesichert, auch dann, wenn ihm dabei selbst etwas passieren sollte. Wer nicht hilft, macht sich strafbar. Es wird jedoch von niemandem erwartet, bei der Hilfe sein eigenes Leben zu gefährden.
Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, sollten auf die Polizei warten. Gaffer müssen damit rechnen, eine Freiheitsstrafe oder zumindest ein Bußgeld zu bekommen.
Wenn sich ein Stau entwickelt, muss rechtzeitig eine Rettungsgasse für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge gebildet werden. Bei zweispurigen Autobahnen ist dies zwischen den Fahrspuren. Bei dreispurigen Autobahnen gilt es, zwischen der mittleren und der linken Spur Platz zu schaffen. Das gilt auch für Motorradfahrer.
Hat die Straße nur eine Fahrbahn, etwa auf dem Land oder in der Stadt, sollte das Auto ganz rechts an den Rand gefahren werden. Ist ein Rettungshubschrauber im Landeanflug, müssen die Autos sofort stehen bleiben.