Die
Volkswagen AG und die
Volkswagen Group of America, Inc. (im Folgenden "
Volkswagen") haben eine Einigung über angestrebte Vereinbarungen erzielt, mit denen verbleibende zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit etwa 78.000 betroffenen Fahrzeugen mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren in den Vereinigten Staaten beigelegt werden sollen.
Zwei Vereinbarungen wurden dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt: (1) ein angestrebter Vergleich mit privaten Klägern, die im Namen einer bundesweiten Sammelklägergruppe aus derzeitigen und bestimmten ehemaligen Eigentümern und Leasingnehmern in Frage kommender 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge von einem gerichtlich bestellten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs' Steering Committee, PSC) vertreten werden; und (2) eine von der US Federal Trade Commission (FTC) eingereichte, angestrebte Consent Order.
"Nachdem die Umsetzung des gerichtlich genehmigten 2,0l-TDI-Programms bereits gut voranschreitet und nun auch die angestrebte Vereinbarung zum 3,0l-TDI-Programm steht, wird für alle unsere betroffenen Kunden in den Vereinigten Staaten eine Lösung verfügbar sein. Wir werden weiterhin mit vollem Einsatz daran arbeiten, das Vertrauen all unserer Stakeholder zurückzugewinnen und wissen die Geduld unserer Kunden und Händler im weiteren Verlauf des Verfahrens zu schätzen", so Hinrich J. Woebcken, President und CEO der Volkswagen Group of America, Inc.
Angestrebtes 3,0l-TDI-Vergleichsprogramm
Im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms hat Volkswagen unter anderem zugestimmt, Ausgleichszahlungen an alle berechtigten Mitglieder der Sammelklägergruppe zu entrichten sowie darüber hinaus folgende spezifische Maßnahmen durchzuführen:
- Ein für den Kunden kostenfreier Rückruf zur Anpassung von etwa 58.000 betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen der Modelljahre 2013-2016 der Marken Volkswagen, Audi und Porsche (ausgestattet mit sogenannten Generation 2-Motoren), sodass sie anschließend mit genau den Emissionsstandards in Einklang stehen, gemäß derer sie ursprünglich zertifiziert wurden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die US-Behörden geeignete Anpassungsmaßnahmen zur Herstellung von Konformität mit den entsprechenden Emissionsnormen ("Emissions Compliant Repair") genehmigen.
- Ein Rückkauf oder Angebot zur Inzahlungnahme im selben Wert bzw. eine Leasingrücknahme für etwa 20.000 in Frage kommende 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge der Modelljahre 2009-2012 der Marken Volkswagen und Audi (ausgestattet mit sogenannten Generation 1-Motoren). Alternativ, sofern von den US-Behörden genehmigt, kann der Stickoxid (NOx)-Ausstoß bei diesen Fahrzeugen auch mittels technischer Anpassungen substanziell verringert werden, sodass in Frage kommende Eigentümer und Leasingnehmer auch die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu behalten.
Volkswagen hat zugestimmt, bis zu etwa 1,2 Milliarden US-Dollar an Leistungen im Rahmen des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms zu zahlen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Teilnahmequote 100 Prozent beträgt, dass 100 Prozent aller in Frage kommenden Fahrzeuge der Generation 1 zurückgekauft werden, sowie, dass eine Anpassungsmaßnahme zur Herstellung von Konformität mit Emissionsnormen ("Emissions Compliant Repair") für Generation 2-Fahrzeuge zur Verfügung steht. Volkswagen geht davon aus, betroffene Fahrzeuge der Generation 2 in Einklang mit genau den Emissionsstandards bringen zu können, gemäß derer sie ursprünglich zugelassen wurden.
Volkswagen wird mit der Umsetzung des 3,0l-TDI-Vergleichsprogramms beginnen, sobald das Gericht die Vergleichsvereinbarungen abschließend genehmigt hat. Dies wird frühestens im Mai 2017 der Fall sein.
Für im Rahmen des Vergleichs potenziell Anspruchsberechtigte besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, aktiv zu werden. Die einzelnen Mitglieder der Sammelklägergruppe werden umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten (einschließlich der Option zur Ablehnung des Vergleichsvorschlags, dem sogenannten "Opt-out") informiert, sofern das Gericht bei einer für den 14. Februar 2017 angesetzten Anhörung die vorläufige Genehmigung für den angestrebten Vergleich erteilt. Weitere Informationen zum angestrebten 3,0l-TDI-Vergleichsprogramm stehen unter www.VWCourtSettlement.com zur Verfügung.
Der angestrebte Vergleich gilt für alle Fahrzeuge mit 3,0l-TDI-V6-Motoren der Modelljahre 2009-2016, die von den Marken Volkswagen, Audi oder Porsche in den Vereinigten Staaten vermarktet oder verkauft wurden. Die entsprechenden Fahrzeuge teilen sich wie folgt in zwei Generationen:
Fahrzeuge der Generation 1
Fahrzeuge der Generation 2
Sollte es Volkswagen nicht gelingen, zeitnah eine Genehmigung für eine Anpassungsmaßnahme zu erhalten, die die Herstellung von Konformität mit Emissionsnormen ("Emissions Compliant Repair") bei in Frage kommenden Generation-2-Fahrzeugen erlaubt, wird das Unternehmen für diese Fahrzeuge einen Rückkauf oder eine Inzahlungnahme im selbem Wert bzw. eine Rücknahme des Leasings anbieten. Zudem kann Volkswagen in diesem Fall die US-Behörden um Freigabe für technische Anpassungen ersuchen, mit denen Kunden eine erhebliche Verringerung der Stickoxid-Emissionen (NOx) angeboten werden könnte.
Das 3,0l-TDI Vergleichsprogramm beinhaltet darüber hinaus einen am 20. Dezember 2016 mit dem US-JustizMINIsterium (Department of Justice, DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) erzielten angestrebten Consent Decree, sowie eine angestrebte Vereinbarung mit dem Bundesstaat Kalifornien, die am selben Tag über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General geschlossen wurde. Das Programm bedarf noch der Genehmigung durch Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California, der das bundesweite MDL-Verfahren (Multi-District-Litigation) zur Dieselthematik in den Vereinigten Staaten leitet.
Wie bereits zuvor verkündet, wird Volkswagen gemäß des angestrebten Consent Decree mit dem DOJ einen Beitrag von 225 Millionen US-Dollar an den Fonds für Umweltausgleichsmaßnahmen leisten, der im Rahmen des von Volkswagen in den Vereinigten Staaten geschlossenen 2,0l-TDI-Vergleichsprogramms eingerichtet wird, um über die gesamte Lebensdauer von betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen verursachte, überschüssige Stickoxidemissionen vollständig zu kompensieren.
Als Teil der Vereinbarung mit Kalifornien wird Volkswagen außerdem mit einer Zahlung von 25 Millionen US-Dollar an CARB die Nutzung von Null-Emissions-Fahrzeugen in dem Bundesstaat unterstützen.
Die heute bekanntgegebenen, angestrebten Vereinbarungen sind gemäß ihrer Bedingungen nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Die Regelungen zu Stickoxid (NOx) Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge in den USA sind sehr viel strenger als in anderen Teilen der Welt und die Motorenvarianten unterscheiden sich ebenfalls erheblich. Dies macht die Entwicklung technischer Lösungen in den Vereinigten Staaten schwieriger als in Europa oder anderen Regionen der Welt.
Die Volkswagen Group of America (VWGoA), eine hundertprozentige Tochter der Volkswagen AG, beschäftigt in den USA mehr als 6.000 Mitarbeiter und kooperiert mit über 1.000 Händlern in allen 50 US-Bundesstaaten. Volkswagen ist in den USA schon seit über 60 Jahren präsent. Heute unterhält die VWGoA dort mehr als 30 Standorte, darunter ein mit LEED Platin zertifiziertes Produktionswerk in Chattanooga, Tennessee.
Das Werk in Chattanooga beschäftigt über 2.500 Mitarbeiter und kooperiert mit Zulieferern, die ihrerseits rund 9.200 Arbeitsplätze bereitstellen. In Chattanooga läuft der Volkswagen Passat vom Band; erst kürzlich wurde das Werk erweitert, um auch die Produktion eines neuen mittelgroßen Siebensitzer-SUV, des Volkswagen Atlas, zu beherbergen. Volkswagen investiert 900 Millionen US-Dollar, um mit der Fertigung des neuen SUV seine Produktion in den USA zu erweitern. Insgesamt plant die Volkswagen AG für Nordamerika ein Investitionsvolumen von mehr als 7 Milliarden US-Dollar zwischen 2015 und 2019.