Ende September wird der Mais geerntet. Weil die Nächte dann bereits feucht sind und zudem die Regenwahrscheinlichkeit steigt, bringen die Erntemaschinen den matschigen Boden vom Acker auf die Straße. Für alle Verkehrsteilnehmer heißt das: Rutschgefahr! Nebel, Laub und Nachtfrost machen die Fahrbahn zusätzlich glatt. Fahrtipps von den TÜV SÜD-Experten.
Erde: "Bei der Ernte vom Feld auf die Straße verschleppte Ackererde kann die Fahrbahn in eine Rutschbahn verwandeln. Nasse Erde kann genauso glatt sein wie eine schneebedeckte Fahrbahn", sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. Die Reifen haben in beiden Fällen nur noch rund ein Fünftel der Haftung, die sie bei trockenem Asphalt bieten. Während bei Schnee in der Regel vorsichtig gefahren wird, ist die Gefahr verschmutzter Straßen nur wenigen Autofahrern bewusst.
Laub: Ähnlich rutschig wie Erde und Schnee ist nasses Laub. Im Herbst also generell: Tempo drosseln. Zusätzlich können die Blätter Schlaglöcher, Steine und andere Hindernisse verdecken.
Regen: Während des ersten Regens nach längeren Trockenperioden droht neben Aquaplaning ein Schmierfilm. Er entsteht aus einem Gemisch aus Straßenstaub, Reifenabrieb und anderen Verschmutzungen, das bei Kontakt mit Wasser mitunter richtige Schaumränder bildet ein untrügliches Zeichen für Rutschgefahr.
Frost: Je nach Region und Großwetterlage tritt spätestens im Oktober der erste Frost auf. Gut, wenn Fahrer und Auto darauf vorbereitet sind. Winterreifen sind bei Reif, Eis und Schnee Pflicht und eine vorausschauende Fahrweise ebenso. TÜV SÜD empfiehlt, sich nicht zu sehr auf die Außentemperaturanzeige zu verlassen. "Die Temperatur auf dem Asphalt kann wesentlich niedriger sein", erklärt Lang. Unterhalb von drei Grad müsse außer bei sehr trockener Witterung stets mit Glätte gerechnet werden. Besonders gefährdet seien Brücken, Waldschneisen und Straßeneinschnitte.
Nebel: Laut Statistischem Bundesamt kamen 2015 bei Unfällen, verursacht durch Nebel, 456 Menschen zu Schaden. Die meisten Unfälle geschehen dabei im letzten Jahresquartal. Vorsichtige Fahrer kennen die Gefahren von Nebel, aber nur wenige halten sich an diese einfache Regel: Bei Sichtweiten unter 50 Metern gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Und nur wenn weniger als 50 Meter Sicht vorhanden ist, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet sein. Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist schon früher zulässig; außer bei Nebel auch bei Sichtbehinderung durch starken Regen und Schneefall.
Licht: TÜV SÜD empfiehlt in der dunklen Jahreszeit, generell mit Licht zu fahren. Ansonsten sollten sich die Autofahrer im Zweifel stets für das Einschalten entscheiden. "Hat das Auto Tagfahrleuchten, muss rechtzeitig zum vollen Licht gewechselt werden", erklärt Lang. Selbstverständlich muss die gesamte Beleuchtung des Autos in gutem Zustand sein.