"Leistungsfähige Verkehrswege sind die entscheidende Voraussetzung für die Bewältigung der Verkehrsan
Forderungen. Deshalb sind der Erhalt und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ein Schwerpunkt der Investitionspolitik der Bundesregierung", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundes
MINIster für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Achim Großmann anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung von Pro Mobilität und dem Verband für das Verkehrsgewerbe Westfalen-Lippe e. V. zum Thema "Heraus
Forderung Straßengüterverkehr für die Infrastruktur am Logistikstandort NRW" am Donnerstag in Dortmund.
Großmann betonte, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur den Grundsätzen der integrierten Verkehrspolitik folgen müsse, wonach jeder Verkehrsträger seine spezifischen Stärken und Vorteile für eine ökonomische, ökologische und soziale Verkehrsbewältigung einbringt. Insbesondere für Nordrhein-Westfalen sei dies von hervorragender Bedeutung, denn in kaum einem anderen Bundesland würden sich internationale, nationale und regionale VerkehrsanForderungen unter Beteiligung aller Verkehrsbereiche in derart hohem Maße bündeln.
Großmann erläuterte anhand ausgewählter Verkehrsprojekte, dass mit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 und den im Juli 2004 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Ausbaugesetzen für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen gute Voraussetzungen für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen geschaffen wurden.
Speziell auf die Fragen der AnForderungen des Straßengüterverkehrs eingehend, informierte Großmann über den Stand wichtiger Autobahnprojekte, wie zum Beispiel den sechs- bzw. achtstreifigen Ausbau des Kölner Rings, den Baufortschritt an der A 4 und die Komplettierung des Ruhrgebietsdreiecks. In diesem Zusammenhang erläuterte Großmann auch die gemeinsame Planung von Bund und Land zur erweiterten Anwendung der Betreibermodelle zum Ausbau ausgewählter Autobahnabschnitte. Hierbei wird durch die Lkw-Maut die zusätzliche Finanzierung des sechsstreifigen Autobahnausbaus durch Private möglich. Allein für Nordrhein-Westfalen werden für fünf Pilotprojekte Realisierungsstudien erstellt, deren Ergebnisse bis Jahresende vorliegen sollen.