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Verkehr Tipps für das Abschleppen von Autos

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Tipps für das Abschleppen von Autos

Beim Abschleppen eines Autos können viele Fehler passieren. Der ADAC hat Tipps zusammengestellt, wie ein Auto richtig an den Haken genommen wird.

Nur Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit sind, dürfen abgeschleppt werden. Ist die Elektrik ausgefallen, muss ein professionelles Abschleppunternehmen beauftragt werden. Steht ein Fahrzeug auf der Autobahn oder behindert es den Straßenverkehr, sollte zunächst die Pannenstelle gesichert werden. Beim Abschleppen langsam (nicht schneller als 50 km/h) fahren, denn bei Motorausfall arbeiten Lenk-und Bremshilfe nicht. Bei niedrigem Tempo bleibt dem Fahrer des Pannenautos genügend Zeit, zu reagieren.

Abgeschleppt werden kann mit einem Seil oder einer festen Stange. Diese sind am jeweiligen Abschlepphaken der Fahrzeuge zu befestigen – jedoch nicht diagonal, weil das Auto sonst ausbrechen könnte. Seil oder Stange dürfen höchstens 5 m lang sein und müssen, z.B. mit einem roten Fähnchen, kenntlich gemacht werden.

Wer ein Auto abschleppt, sollte es auf dem kürzesten Weg zum Zielort bringen. Bei Autos mit Automatikgetriebe, Hybrid- oder Elektrofahrzeugen sollten Besonderheiten in der Bedienungsanleitung beachtet werden. Beide Fahrzeuge müssen die Warnblinkanlage und bei Dunkelheit die Beleuchtung einschalten.

Wer abschleppt, benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Der Lenker des defekten Fahrzeugs braucht keinen Führerschein, sollte aber hinsichtlich Körpergröße, Kraft und Erfahrung dazu geeignet sein, das Auto sicher zum Bestimmungsort zu bringen.

Der Fahrer des Pannenfahrzeugs kuppelt immer aus. Bei defektem Blinker zeigt er nachfolgenden Fahrzeugen Richtungsänderungen per Handzeichen an. Das Abschleppseil muss während der Fahrt möglichst straff gehalten werden. Falls möglich, empfiehlt es sich, das Anfahren und Bremsen an ungefährlichen Stellen wie Parkplätzen zunächst zu üben.

Das Abschleppen auf der Autobahn ist nur dann erlaubt, wenn die Panne auf der Autobahn passiert ist. Diese ist an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Wer weiterfährt muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Das Auffahren auf die Autobahn ist mit abzuschleppenden Fahrzeugen generell nicht erlaubt.

Quelle: ADAC


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