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Recht Maut- und Bußgeldforderungen

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Maut- und Bußgeldforderungen

Rechtsberatung wird im Mautdschungel Europas immer wichtiger. Denn durch die zunehmende Digitalisierung an den Mautstationen kommt es immer häufiger zu technischen Schwierigkeiten bei den Bezahlsystemen. Im vergangenen Jahr hat der ADAC seine Mitglieder vor allem bei Problemen an italienischen Mautstationen und bei ErsatzmautForderungen zur Autobahnvignette in Österreich beraten.

Österreich: 2015 waren mehr als 78.000 Deutsche von ErsatzmautForderungen betroffen. Oftmals erfolgen die Kontrollen elektronisch durch Videoüberwachung. Wer bei der Fahrt nach Österreich Ärger vermeiden will, sollte laut ADAC die Vignette ordnungsgemäß anbringen. Richtig klebt das "Pickerl" innen an der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter dem Rückspiegel. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens Ersatzmaut zahlen. Deren Höhe beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird eine bereits geklebte Vignette abgelöst und an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, sind 240 Euro Ersatzmaut fällig.

Italien: Aufgrund des komplizierten Mautsystems müssen Autofahrer in Italien immer wieder Maut nachzahlen. Häufig wählen sie bei der Autobahnein- oder ausfahrt die falsche Spur, können die Mautkarte nicht vorlegen oder haben Probleme bei der bargeldlosen Zahlung. Die Maut muss innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden, sonst sind weitere Gebühren fällig.

In der Praxis werden nachträgliche MautForderungen italienischer Autobahngesellschaften durch das italienische Inkassobüro NiviCredit und durch das deutsche Inkassounternehmen Euro Treuhand Inkasso geltend gemacht. Der ADAC rät in diesem Fall, eventuell vorhandene Zahlungsbelege unverzüglich NiviCredit vorzulegen und zu erläutern, warum eine Mautzahlung nicht möglich war. In diesem Jahr rechnet der Club zusätzlich mit vielen Fragen zur neuen grenzüberschreitenden Vollstreckung italienischer Bußgelder in Deutschland. Denn Italien darf seit März 2016 nicht bezahlte Geldbußen im Straßenverkehr bis zu 5 Jahre zurückverfolgen und ab einem Betrag von 70 Euro einFordern.

Quelle: ADAC


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