Viele Autofahrer, die in Deutschland ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) keinen Führerschein mehr erhalten, hoffen auf Grund eines EuGH-Urteils vom April diesen Jahres im Ausland an die ersehnten Papiere zu kommen. Im Internet und in Kleinanzeigen werden diese Erwartungen zusätzlich genährt. Der ADAC warnt vor solchen Angeboten. Sie könnten sich letztlich als teuere Fehlinvestition erweisen.
Wer beispielsweise nach einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,6 Promille, zur MPU müsste, um seinen Führerschein zurück zu bekommen, entgeht dieser Verpflichtung nicht durch den Führerscheinerwerb im Ausland. Erfährt die Behörde zum Beispiel bei einer Führerscheinkontrolle von dem neuen ausländischen Führerschein, wird automatisch das Verkehrszentralregister in Flensburg geprüft. Liegen Eintragungen vor, nach denen die Fahreig-nung bezweifelt werden muss, wird trotzdem eine MPU angeordnet. Wird diese nicht bestanden, ist auch der im Ausland erworbene Führerschein in Deutschland ungültig.
Darüber hinaus gilt für alle EU-Staaten das so genannte WohnsitzerFordernis: Jeder Erwerber einer Fahrerlaubnis muss mindestens 185 Tage im Ausstellerland leben. Dies wurde vom EuGH ausdrücklich bestätigt. Wer diese Frist nicht einhält, riskiert, dass die Fahrerlaubnis durch die ausstellende Behörde im Ausland zurückgenommen wird.
Unabhängig davon rät der ADAC in jedem Fall davon ab, den Führerschein im Ausland zu machen. Nur eine gute Fahrausbildung kann die Grundlage für sicheres und unfallfreies Fahren bieten. Eine im Schnellverfahren in fremder Umgebung durchgezogene Ausbildung berücksichtigt nicht die Verkehrsverhältnisse im eigenen Land und speziell am Wohnort des Fahrschülers.