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Verkehrsrecht Mutter-Kind-Parkplätze: Auch für Großeltern mit Enkeln benutzbar

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Mutter-Kind-Parkplätze: Auch für Großeltern mit Enkeln benutzbar

Jeder kennt sie und Eltern, die bei ihren Besorgungen eine Babyschale tragen müssen, wissen sie zu schätzen: Mutter-Kinder-Parkplätze, auch Storchen-Parkplätze genannt. Sie sind entgegen vieler Annahmen nicht nur für Mütter mit Kleinkindern vorgesehen. Nach Darstellung des ACE Auto Club Europa dürfen diese Sonderstellplätze auch Väter, Großmütter oder Tanten nutzen, die mit kleinen Kindern unterwegs sind. Hannes Krämer, Rechtsexperte des Autoclubs, sagte am Mittwoch in Stuttgart: "Die Mutter-Kind-Parkplätze sind ein Service vieler Supermärkte und Krankenhäuser. In der Straßenverkehrsordnung sind sie jedoch nicht vorgesehen." Deshalb gibt es laut Krämer weder einheitliche Vorschriften, wer diese Parkplätze nutzen darf, noch müssten Großmütter, Väter oder Tanten, die mit einem kleinen Kind unterwegs sind, ein amtliches Bußgeld fürchten.

Ein Freifahrtschein für Single-Männer ohne Kinder ist das laut Krämer trotzdem nicht: "Auch wenn die StVO auf privatem Gelände nicht direkt greift: Mit der Einfahrt in das Parkhaus akzeptiert der Autofahrer die Nutzungsbedingungen des Betreibers." Der könnte sogar eine Altersgrenze für die Kinder definieren und unberechtigt Parkenden ein Hausverbot aussprechen oder das Auto abschleppen lassen. Auch ohne eigenen Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung ist die Akzeptanz der Mutter-Kind-Parkplätze laut ACE hoch. Bei den regelmäßig durchgeführten Parkhaus-Checks beobachten die ACE-Tester, dass die Spielregeln fast immer eingehalten werden.

"Vielleicht liegt es an unserer auffälligen Kleidung, oder die Parkhaus-Nutzer wissen, dass sie sich ins moralische Abseits stellen, wenn sie gegen einfachste Regeln verstoßen", sagte Uwe Völker, Regionalbeauftragter Club Hessen, der mit seinem Team in den vergangenen fünf Jahren allein in Hessen 177 Parkhäuser untersucht hat.


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