Trotz plötzlichem Wintereinbruch halten sich die Verkehrsbehinderungen im Hochgebirge in Grenzen. Von den insgesamt rund 200 meistbefahrenen Alpen-Pässe sind derzeit 38 für den Verkehr gesperrt. Wie die Verkehrsexperten des ACE Auto Club Europa am Dienstag berichten, plant Österreich jedoch bereits zum Monatswechsel weitere Öffnungen. Am Freitag (29. April) soll die Großglockner-Hochalpenstraße wieder befahrbar sein, anschließend stehen am 01. Mai die Nockalmstraße und der Sölkpass auf dem Plan.
Auch stehen in der Schweiz die Freigaben der Hochgebirgspassagen wie der Flüelapass für Sonntag (01. Mai) und der San-Bernardino-Pass für den 11. Mai an.
Nach Angaben des Clubs soll die winterliche Witterung in Deutschland noch bis Ende der Woche andauern. In den Hochlagen kann es jedoch auch bis weit in den Mai in der Nacht noch Minusgrade geben. Deshalb sind manche Pässe nur mit Winterausrüstung beziehungsweise Schneeketten befahrbar. Erfahrungsgemäß werden die meisten Alpenpässe, die im Winter gesperrt sind, frühestens Mitte Mai geöffnet. Für Urlauber, die zu Christi-Himmelfahrt starten wollen, heißt das: Tagesaktuelle Informationen einholen (zum Beispiel auf der ACE-Übersicht Alpenpässe) und mit dem Reifenwechsel noch warten.
Andere Länder andere (Winterreifen-)Pflichten
In Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur Fahrzeuge mit Winterreifen oder montierten Schneeketten am Straßenverkehr teilnehmen. Die Verordnung wird durch entsprechende Schilder angezeigt. In anderen Gebieten Italiens kann auch kurzfristig durch entsprechende Beschilderung Winterreifen- oder Schneekettenpflicht angeordnet werden. Auch Frankreich geht so vor.
In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, allerdings können bei einem Unfall erhebliche Schadenspflichten entstehen und bei einer Verkehrsbehinderung hohe Bußgelder anfallen. In Österreich gilt die situative Winterreifenpflicht nur bis zum 15.April eines Jahres. Sie kann jedoch durch entsprechende Beschilderung auch danach obligatorisch werden. In Deutschland gilt die generelle situative Winterreifenpflicht; das bedeutet bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden. Ansonsten drohen auch hier Bußgelder und Mithaftung.
Der ACE empfiehlt daher in der jetzigen Situation generell dazu, Fahrten in den Alpenraum nur mit Winterausrüstung anzutreten und mit dem Winterreifenwechsel so lange zu warten, bis die Nachttemperaturen stabil über sieben Grad liegen.
Geschlossene Pässe (Stand: 26.04.2016)
(Voraussichtliches Öffnungsdatum; kann sich durch entsprechendes Wetter auch ändern):
- A: Furkajoch
- A: Großglockner-Hochalpenstraße (29.04.2016)
- A: Hahntennjoch
- A: Maltatal-Hochalpenstraße
- A: Nockalmstraße (01.05.2016)
- A: Silvretta-Hochalpenstraße
- A: Sölkpass (01.05.2016)
- A/I: Staller Sattel
- A/I: Timmelsjoch
- CH: Albulapass
- CH: Col de La Croix
- CH: Flüelapass (01.05.2016)
- CH/I: Forcola di Livigno (13.06.2016)
- CH: Furkapass (06.06.2016)
- CH: Glaubenbüelenpass
- CH: Grimselpass (19.06.2016)
- CH: Großer St. Bernhardpass
- CH: Klausenpass (20.05.2016)
- CH: Nufenen
- CH: San-Bernardino-Pass (11.05.2016)
- CH: Sustenpass (10.06.2016)
- CH: St. Gotthardpass
- CH/I: Umbrailpass
- F: Agnel
- F: Cayolle
- F: Croix de Fer
- F: Galibier
- F: Glandon
- F: Iseran
- F: Izoard
- F/I: Kleiner St.Bernhard-Pass
- F/I: Lombarde
- F/I: Mont Cenis
- F: Restefond / La Bonette
- I: Gavia
- I: Penserjoch
- I: Stilfserjoch
- I: Wüzjoch
Nur mit Winterausrüstung bzw. Schneeketten befahrbar:
- A: Arlbergpass
- A: Lechtalstrasse
- CH: Brünigpass
- CH: Göschenen Andermatt
- CH: Lenzerheide
- CH: Lukmanierpass
- CH: Oberalppass
Länder-Legende: D=Deutschland, F=Frankreich, I=Italien, A=Österreich, CH=Schweiz