Im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik bestätigt die
Volkswagen AG, dass es in den USA zu einer Grundsatzvereinbarung mit dem Department of Justice (Environmental Division), der Environmental Protection Agency (EPA) und dem California Air Resources Board (CARB) unter maßgeblicher Beteiligung der Federal Trade Commission (FTC) gekommen ist. Diese Grundsatzvereinbarung wird durch das Department of Justice und die FTC in den kommenden Wochen in verbindliche Consent Decrees überführt.
Ferner hat sich VW mit den Class-Action-Klägern in dem Verfahren in San Francisco auf die Grundzüge einer vergleichsweisen Regelung verständigt. Diese Vereinbarung wird in den kommenden Wochen in einen umfassenden Vergleich überführt werden.
In dem heutigen Court Hearing in San Francisco hat der Vorsitzende Richter, Charles Breyer, diese Entwicklung ausdrücklich begrüßt.
Die sich nun abzeichnenden Regelungen in den USA werden in Verfahren außerhalb der USA keine rechtlichen Wirkungen entfalten.
Von diesen grundsätzlichen Einigungen bleiben laufende Verfahren des Department of Justice, Criminal Division, und der State Attorney General der Bundesstaaten unberührt.