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Tipps Tipps zum Fahrzeugkauf

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Tipps zum Fahrzeugkauf

Der Kauf eines Kraftfahrzeuges sollte gut überlegt sein. Der Automobilclub von Deutschland e.V. AvD gibt Tipps für den Kauf.

Wer sich ein Fahrzeug zulegen möchte, sollte zunächst für sich die Frage klären, ob es ein neuer oder gebrauchter Wagen sein sollte. Für einen Neuwagen sprechen die eingebaute Technik, die auf dem neuesten Stand ist und die Tatsache, dass man sich um eventuelle Reparaturen keine Sorgen machen muss. Der eigene finanzielle Rahmen wird aber häufig die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges nahelegen. Der AvD rät deshalb, für sich zuerst das verfügbare Budget für die Anschaffung zu ermitteln. Als Faustregel für eine Obergrenze kann ein Jahres-Netto-Einkommen gelten.

Festlegung der Fahrzeugklasse

Legen Sie sich auf die Fahrzeugklasse fest. Der Bedarf bestimmt die Größe: Ein schnittiges Cabrio ist in den seltensten Fällen für den Familienurlaub mit fünf Personen geeignet. Ein Van oder eine preiswerte Stufenhecklimousine ist da im Zweifel die bessere Wahl. Internetportale und Autozeitschriften helfen beim Entscheidungsprozess. Die Portale bieten detaillierte Einstellmöglichkeiten und eine riesige Auswahl. Autozeitschriften geben professionelle Tipps, weisen getestete Modelle nach und schlagen auch interessante Alternativen zu den eigentlichen Wunschmodellen vor, die unter Umständen günstiger sind oder den Bedarf besser decken.

Jahreswagen und andere junge Gebrauchte, häufig als ehemalige Geschäfts- oder Mietwagen angeboten, bieten nicht selten die Möglichkeit, zu akzeptablen Preisen eine Fahrzeugklasse höher einzusteigen als bei einem Neuwagen. Aber aufpassen: Starke Motoren verfügen oft über mehr Hubraum und Emissionen, die Folge sind höhere Steuern. Selbst bei gleicher PS-Zahl unterscheiden sich Automodelle verschiedener Hersteller im Treibstoffverbrauch teilweise deutlich.

Bei Gebrauchtwagen sollte ein Blick in die Mängelreports der Sachverständigenorganisationen nicht fehlen. Um die besonders unzuverlässigen Automodelle sollte man besser einen Bogen machen. Je nach Alter und Fahrzeuggeneration muss man zudem Abstriche bei Sicherheitsausstattung machen oder mit etwas betagteren Motoren vorlieb nehmen.

Ein Händler haftet für Mängel, ein Privatverkäufer nicht

Der AvD macht darauf aufmerksam, dass Händler einem Verbraucher für Sachmängel des gekauften Kraftfahrzeuges haftet. Die gesetzliche Frist beträgt bei Neufahrzeugen zwei Jahre ab Übergabe an den Käufer, ein Jahr bei Gebrauchten. Der private Verkäufer darf seine Haftung komplett ausschließen, er haftet dann nur bei nachgewiesener arglistiger Täuschung. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Versprechungen des Verkäufers und der Zustand des Fahrzeuges schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Bei Gebrauchtkauf ist gerade bei jüngeren Fahrzeugen darauf zu achten, ob Herstellergarantien bereits abgelaufen oder die Fristen verkürzt sind. Ältere Fahrzeuge werden von Händlern oft ebenfalls mit Garantie verkauft. Unbedingt den Umfang der Garantieversprechen vor Abschluss klären.

AvD empfiehlt, nur nach Besichtigung und Probefahrt zu kaufen

Der AvD empfiehlt dringend, ein Kraftfahrzeug nur nach vorheriger Besichtigung und Probefahrt zu kaufen. Fachkundige Begleitung ist hilfreich. Die Möglichkeit, per Internet bundesweit oder sogar im Ausland zu suchen, ersetzt nicht die Prüfung, ob das gewählte Auto in Ordnung ist und den eigenen Wünschen entspricht. Die Probefahrt sollte nicht nur Stadtstrecken, sondern auch Landstraßen und Autobahn umfassen. Man kann dabei den Verkäufer bitten, sich zunächst selbst ans Steuer zu setzen und ihn um Vorführung bestimmter Funktionen zu bitten. Das auch deshalb, weil die Funktion vieler moderner Accessoires wie ABS, ASR, ESP oder auch die Funktionstüchtigkeit einer Klimaanlage ohnehin nur schwer selbst auszuprobieren sind.

Der AvD rät, zwingend beim Gebrauchtkauf ein Kaufvertragsformular zu benutzen. Dort werden der Zustand und Komponenten des Fahrzeuges schriftlich festgehalten und beschrieben sowie Zusicherungen aufgenommen.


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