Deutschen Autofahrern droht am 14. September von der EU-Kommission eine möglicherweise folgenschwere Entscheidung. Es geht um die Frage, ob Kfz-Hersteller europaweit den Nachbau aller sichtbaren Fahrzeugteile mit der Begründung verbieten können, dass diese einem speziellen schützenswerten Design unterliegen. Dies würde ein Ende des Wettbewerbs auf dem Ersatzteilmarkt bedeuten und zu erheblichen Preissteigerungen führen. Der ADAC ist sich mit Binnenmarkt-Kommissar Fritz Bolkestein einig, dass eine solche Regelung unbedingt verhindert werden muss.
Erreicht werden könnte dies mit der Aufnahme einer Reparaturklausel in die EU-Bestimmungen zum Designschutz. Diese würde es freien Kfz-Ersatzteilherstellern ermöglichen, in den Wettbewerb zu den Autobauern zu treten. Entscheidet sich die Kommission gegen eine solche Reparaturklausel, kann der Kfz-Hersteller allen freien Ersatzteileanbietern untersagen, diese Teile zu produzieren bzw. zu verkaufen. Dies hätte zur Folge, dass Fahrzeughersteller die Preise für Ersatzteile wie Kotflügel, Außenspiegel, Scheinwerfer und Windschutzscheiben mangels Wettbewerb beliebig festsetzen können.
Der ADAC Fordert die europaweite Einführung einer Reparaturklausel, um einen funktionierenden Wettbewerb bei sichtbaren Ersatzteilen sicherzustellen und den Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Automobilhersteller sollen zwar weiterhin Designschutz für ihre Neufahrzeuge erhalten, im Bereich der Ersatzteile ist dieser Schutz nach Ansicht des ADAC jedoch nicht erForderlich. Denn hier dient er ausschließlich dazu, unliebsame Konkurrenten vom lukrativen Markt des Ersatzteilgeschäfts auszuschließen. Dieser hat allein in Deutschland einen Umfang von 2,5 Milliarden Euro.