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Recht Tachomanipulation im Fokus

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Tachomanipulation im Fokus

Bei jedem dritten Gebrauchtwagen ist der Kilometerstand so manipuliert, dass der Schaden im Schnitt bei 3.000 Euro liegt. Deshalb haben die Automobilclubs ACE Auto Club Europa, ACV und AvD gemeinsam mit der Initiative gegen Tachomanipulation zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur ihre Forderungen an ein Gesetz gegen Tachomanipulation in Deutschland erneuert.

Mussten Betrüger früher noch eine Bohrmaschine an die Tachowelle ansetzen, reicht heute oftmals ein Verbindungskabel zwischen Laptop und Auto sowie entsprechende Software. Geübte Anwender können damit innerhalb von wenigen Minuten den Tachostand manipulieren und den Wert eines gebrauchten Autos um mehrere tausend Euro in die Höhe schrauben. Leidtragender ist der Gebrauchtwagenkäufer: er kann in der Regel weder nachvollziehen noch beweisen, dass der Kilometerstand manipuliert wurde. "Obwohl es schon lange Technik gibt, die eine Manipulation sicher unterbinden würde, haben die Hersteller offensichtlich kein Interesse daran, entsprechende Schritte zu ergreifen", sagte Matthias Knobloch, Abteilungsleiter Verkehrspolitik beim ACE, und ergänzte: "Wenn die Hersteller nicht im Sinne der Verbraucher handeln, muss die Politik eben entsprechende Gesetze erlassen, um die Verbraucher zu schützen."

Denn aus Sicht der Autoclubs könnte die Tacho-Trickserei durch eine Kombination aus einem manipulationssicheren Speicherchip und einer kontinuierlichen Dokumentation der Kilometerstände deutlich reduziert werden. Auch ein Blick ins Ausland lohne sich: "In Belgien ist heute beim Autokauf ein Kilometerstand-Nachweis Pflicht, die Manipulation ist seitdem deutlich zurückgegangen", so Knobloch weiter.

Aus Sicht der Autoclubs liegt es jetzt am Gesetzgeber, ein entsprechendes Gesetz zu implementieren, das den AnForderungen des deutschen Datenschutzgesetzes entspricht, die Datenhoheit des Fahrzeughalters sicherstellt sowie die Erhebung und Speicherung strikt voneinander trennt. Datenabrufe durch Dritte dürfen darüber hinaus nur nach Einwilligung des Fahrzeughalters geschehen.


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