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Info E-Bikes: Mit dem Elektrofahrrad sicher durch den Winter

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E-Bikes: Mit dem Elektrofahrrad sicher durch den Winter

E-BikeDas Elektrofahrrad liegt voll im Trend: Mit 2,1 Millionen gibt der Zweirad-Industrie-Verband die Zahl der E-Bikes in Deutschland an (Stand: 12/2014). Geschätzt wird das Radfahren mit Elektromotor nicht nur auf Touren und in der Freizeit – immer mehr Radfahrer nutzen das E-Bike für den Weg zur Arbeit und zum Einkauf. Wer auch im Winter "durchfahren" will, sollte jedoch ein paar Besonderheiten des Elektrofahrrads kennen und etwas für die eigene Sicherheit tun. Tipps, wie man mit dem E-Bike sicher durch den Winter kommt, gaben Experten im Rahmen einer Leser-Telefon-Aktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR):

Ich mache mir Sorgen, ob der Akku im Winter schlapp macht...

Hannes Neupert, ExtraEnergy: Batterien sind elektrochemische Systeme, in denen die Prozesse bei Kälte langsamer ablaufen. Das kann die Reichweite etwas reduzieren. Wenn die Batterien bei Raumtemperatur geladen und gelagert werden, wird dies auf die Reichweite keine ernsthaften Auswirkungen haben.

Was muss ich beim Laden des Akkus im Winter beachten?

Hannes Neupert: Die in Elektrofahrrädern verbauten Akkus sind nicht zur Ladung unter zehn Grad Celsius konzipiert und sollten deshalb bei niedrigen Temperaturen zum Laden in einen wärmeren Raum gebracht werden. Die optimale Umgebungstemperatur beim Laden liegt bei etwa 20 Grad Celsius.

Soll ich den Akku mit ins Büro nehmen, um ihn aufzuwärmen, oder lieber am Rad lassen?

Hannes Neupert: Bei Minusgraden empfiehlt es sich, den Akku mit ins Warme zu nehmen. Damit erhöhen Sie die entnehmbare Kapazität an Energie. Setzen Sie den Akku erst kurz vor Fahrtbeginn wieder ein.

Verkürzt der Winterbetrieb die Lebensdauer des Akkus?

Hannes Neupert: Der Winterbetrieb an sich hat keine negativen Auswirkungen auf die Lebensdauer des Akkus, solange Sie ihn nicht bei Minusgraden laden.

Sind die Steuerdisplays für Minusgrade geeignet?

Hannes Neupert: Es gibt verschiedene Displaytypen, von denen einige bei Temperaturen unter null Grad Anzeigeprobleme haben. Sobald die Temperatur wieder steigt, funktionieren sie jedoch wieder problemlos. Wenn das Display abnehmbar ist, können Sie es einfach mit ins Warme nehmen.

Was ist im Winter besser, ein Vorderrad- oder ein Hinterradantrieb?

Welf Stankowitz, DVR: Die beste Lösung ist ein Allradantrieb: Während das Vorderrad mit einem Elektromotor angetrieben wird, sorgt Muskelkraft am Hinterrad für Vortrieb. Wirklich gut funktioniert das allerdings nur, wenn der Vorderradantrieb über eine Antischlupf-Regelung verfügt. Er verhindert das Durchdrehen des Vorderrads, wenn es rutschig wird. Was Schwerpunkt und Gewichtsverteilung betrifft, ist der Hinterradantrieb mit Mittelmotor eine wintertaugliche Lösung – und er ist mittlerweile auch das am weitesten verbreitete System. Ein Nabenmotor im Hinterrad verlagert insbesondere in Kombination mit einem Gepäckträgerakku den Schwerpunkt des Rads sehr weit nach hinten und oben. Handling und Fahrverhalten werden dadurch negativ beeinflusst.

Eignet sich für den Winterbetrieb eher ein Mittelmotor mit Ketten- oder mit Nabenschaltung?

Hannes NeupertWelf Stankowitz, DVR: Mittelmotoren erlauben den Einbau einer Nabenschaltung, bei der das Getriebe im Gegensatz zur Kettenschaltung gegen Witterungseinflüsse geschützt ist. Ideal für den Winterbetrieb ist die Kombination aus Nabenschaltung und Riemenantrieb oder zumindest einer gut gekapselten Kette.

Wo ist die beste Position für den Akku?

Hannes Neupert: Am besten für das Handling eines Elektrofahrrads ist es, wenn der Schwerpunkt möglichst tief und in Nähe des Tretlagers liegt. Da der Akku zwischen zwei und über drei Kilogramm auf die Waage bringt, ist eine Position am Rahmen nahe des Tretlagerbereichs sinnvoll.

Machen Winterreifen fürs E-Bike Sinn?

Welf Stankowitz: Das kommt auf die Fahrbahnverhältnisse an: Bei geschlossener Schneedecke und Schneematsch bieten spezielle Winterreifen mit einem feinen Lamellenprofil wie beim Auto in der Tat Vorteile. Ihre vielen Griffkanten verzahnen sich mit dem Untergrund und bieten auch dann noch Grip, wenn andere Reifen den Halt verlieren. Bei Eis hingegen helfen nur Spikereifen, die im Gegensatz zum Auto erlaubt sind. Allerdings sollte man im Einzelfall abwägen, ob es bei sehr ungünstigen Wetterbedingungen nicht sicherer ist, das Rad auch einmal stehen zu lassen.

Worauf sollte ich bei den Bremsen achten?

Welf Stankowitz: Seilzugbetriebene Bremsen können einfrieren, wenn sich Wasser zwischen Zug und Ummantelung befindet. Die Züge sollten bei einem Wintercheck vorsorglich entsprechend gegen eindringende Nässe geschützt werden. Vorsicht ist auch bei Felgenbremsen geboten, denn Nässe, Eis oder Schnee auf der Felge können die Bremswirkung stark verringern. Abhilfe schaffen hier spezielle Bremsbeläge für Nässe. Ideal sind hydraulisch betätigte Scheibenbremsen. Sie funktionieren bei jeder Witterung zuverlässig und sind äußerst wartungsarm. Allerdings verlangen sie Feinfühligkeit, weil sie so stark zupacken, dass die Räder blockieren können.

Wie macht sich das höhere Gewicht des E-Bikes im Winter bemerkbar?

Welf Stankowitz: Ein Elektrofahrrad wiegt im Durchschnitt 10 kg mehr als ein Fahrrad ohne Antrieb. Das Mehrgewicht erFordert beim Bremsen und in Kurven Vorsicht und Eingewöhnung – besonders auf rutschigem oder unbefestigtem Untergrund. Hier kann die höhere Fahrdynamik dazu führen, dass das Rad in Kurven schneller wegrutscht oder kippt. Und nicht zuletzt müssen Sie bei dem höheren Gewicht auch mit einem längeren Bremsweg rechnen. Defensiv fahren erhöht die Sicherheit – gerade im Winter.

Gibt es spezielle Fahrtrainings für E-Bikes?

Welf Stankowitz: Ja, und sie machen besonders für Fahranfänger und Menschen Sinn, die nach Jahren der "Fahrradabstinenz" erstmals auf ein Pedelec 25 oder ein schnelles Pedelec 45 steigen. Anbieter sind neben den regionalen Verkehrswachten und dem ADFC oder den Automobilclubs zunehmend auch Fahrradhändler, die ihren Kunden eine praktische Einführung ins E-Biken ermöglichen.

Muss ich mit dem E-Bike den Radweg benutzen?

Roland Huhn, ADFC: Mit einem Pedelec bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit dürfen Sie überall dort fahren, wo man Rad fahren darf: auf Radwegen, auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen, entgegen Einbahnstraßen, wenn sie für Radfahrer frei gegeben sind, sogar auf Gehwegen „Radfahrer frei“ – dann aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Der Grund: Das Pedelec 25 gilt rechtlich als Fahrrad. Deshalb gilt auch die Radwegbenutzungspflicht, wenn der Radweg mit einem blauen Radwegschild gekennzeichnet ist. Für ein Pedelec 45 – bis 500 Watt und bis 45 km/h – sind Radwege hingegen tabu.

Und wenn der Radweg nicht geräumt ist, die Straße aber schneefrei?

Roland Huhn: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es unter diesen Umständen für Radfahrer nicht zumutbar ist, den Radweg zu benutzen. Auch Pedelecfahrer dürfen dann ausnahmsweise auf die geräumte oder gestreute Fahrbahn ausweichen.

Darf ich mein Pedelec auch in der S- oder U-Bahn mitnehmen?

Roland Huhn: Das hängt von den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebes ab. Manche stellen das Elektrofahrrad ausdrücklich dem Fahrrad gleich. Ist das nicht der Fall, können Sie darauf verweisen, dass ein Pedelec 25 rechtlich als Fahrrad gilt. Doch auch ein Pedelec 45 nimmt nicht mehr Platz ein als ein Fahrrad und hat keinen heißen oder öligen Verbrennungsmotor, der anderen Fahrgästen schaden könnte.

Darf ich im Winter eine Warnweste über der Jacke tragen, um im Verkehr besser aufzufallen?

Roland Huhn: Ja, aber nur zusätzlich und nicht als Ersatz für eine fehlende oder defekte Beleuchtung am Rad. Die auffällige orange oder gelbe Leuchtfarbe der Weste hilft übrigens bei Dunkelheit nicht, da nur die silbernen Reflexstreifen das Scheinwerferlicht reflektieren. Das bedeutet: Fällt kein Licht auf die Weste, hilft sie auch nicht. Für Fußgänger oder Radfahrer ohne Licht ist man auch mit Reflexstreifen nicht besser wahrnehmbar.

Besteht bei E-Bikes Helmpflicht?

Welf Stankowitz: Da ein Pedelec 25 vor dem Gesetz als Fahrrad gilt, besteht keine Helmpflicht. Dennoch empfehlen wir grundsätzlich, auf dem Fahrrad oder Pedelec einen Helm zu tragen. Die Verletzungen bei einem Sturz betreffen hauptsächlich den Kopf – mit teils gravierenden gesundheitlichen Folgen. Wegen der erhöhten Rutschgefahr im Winter sollten Sie erst recht auf Nummer Sicher gehen. Übrigens gilt für die Pedelecs 45, dass ein geeigneter Schutzhelm getragen werden muss.

Gibt es spezielle Helme für den Wintereinsatz?

Welf Stankowitz: Einige Hersteller bieten Helme an, die speziell für den Winterbetrieb ausgerüstet sind. Sie verfügen über weniger oder regulierbare Lüftungsschlitze, um den Kopf nicht zu sehr abzukühlen und sie schützen die Ohren gegen die kalte Zugluft. Manche Helme können auch mit einem Winter-Kit versehen werden und werden so zum Ganzjahreshelm. Lässt sich der Helm in der Weite verstellen, sind spezielle Unterziehmützen eine Lösung. Eine dicke Wintermütze unter dem "Sommerhelm" ist hingegen keine Alternative. Der Helm sitzt dann nicht mehr richtig auf dem Kopf und kann ihn bei einem Sturz auch nicht schützen.

Muss ein E-Bike über eine dynamo-betriebene Beleuchtung verfügen?

Roland Huhn: Nein, die Dynamopflicht für Fahrräder und Pedelecs ist 2013 weggefallen. Der Akku für den Antrieb hat genügend Kapazität auch für die Lichtanlage. Selbst wenn der Akku leergefahren ist und den Motor nicht mehr versorgen kann, reicht der Strom noch für die Beleuchtung, so dass man auch bei Dunkelheit noch mit eigener Tretkraft nach Hause kommen kann.

Brauche ich für ein Pedelec eine Fahrerlaubnis?

Roland Huhn: Für das Pedelec 25 gibt es wie für das Fahrrad keine Führerscheinpflicht und kein Mindestalter. Die Fahrer von Pedelecs 45 brauchen nach Ansicht des BundesverkehrsMINIsteriums eine Moped-Fahrerlaubnis der Klasse AM und müssen 16 Jahre alt sein.

Ich fahre meinen Sohn auch im Winter im Anhänger zum Kindergarten. Darf ich das auch mit einem E-Bike?

Roland Huhn: Mit einem Pedelec 25 dürfen Sie einen Kinderanhänger ziehen. Mit einem Pedelec 45 dürfen Sie es hingegen nicht, denn Personenanhänger hinter Kraftfahrzeugen sind nicht zulässig. Übrigens: Fahrradanhänger zum Kindertransport werden nach der DIN-Norm nur bei Fahrradgeschwindigkeit geprüft. Man sollte die Höchstgeschwindigkeit des Pedelecs von 25 km/h daher mit Anhänger nur auf ebener Fahrbahn ausnutzen.


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