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Verkehr Verkehrskontrollen in der Vorweihnachtszeit nehmen zu

Verkehr


Verkehrskontrollen in der Vorweihnachtszeit nehmen zu

In der Vorweihnachtszeit wird in vielen Städten verstärkt kontrolliert. Wer nach einem Weihnachtsmarktbesuch mit 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro rechnen.

Glühwein, Grog und Punsch sind die Klassiker unter den Getränken auf den Weihnachtsmärkten. Der ADAC warnt davor, die Auswirkungen der Getränke auf die Fahrtüchtigkeit zu unterschätzen und rät den Besuchern, anstatt mit dem eigenen Auto mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Christkindlmarkt zu fahren. Der Führerschein ist nach Angaben des Clubs nicht erst bei einem Promillewert von 0,5 weg, sondern wird bei alkoholtypischen Fahrfehlern wie Schlangenlinienfahren bereits ab 0,3 Promille von der Polizei einkassiert.

Die Geschwindigkeit der Alkoholaufnahme hängt nicht nur davon ab, ob der Magen-Darm-Trakt gefüllt ist, sondern auch von der Tagesform jedes Einzelnen. Bei leerem Magen findet die Aufnahme allerdings schneller statt. Wärme und Zucker können die Alkoholaufnahme und -wirkung beschleunigen – Glühwein macht also schneller betrunken als Wein. Generell hängt die Alkoholkonzentration von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gewicht und Geschlecht ab. Verlässliche Aussagen darüber, wie viele Tassen Glühwein unbeschadet getrunken werden können, gibt es nicht.

Ungleich gefährlicher wird es, wenn neben Alkohol noch Medikamente gegen eine Erkältung oder Grippe eingenommen werden. Dabei können unkalkulierbare Wechselwirkungen auftreten, die die aktive und sichere Teilnahme am Straßenverkehr bereits nach geringen Mengen Alkohol unmöglich machen.

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass in der Vorweihnachtszeit in vielen Städten verstärkt kontrolliert wird. Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot.

"Sicher fahren im Winter" ist das Schwerpunktthema, das der ADAC im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion "2015 – ja sicher!" im November setzt. Ziel der Aktion ist es, die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern und das Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu stärken. Schwerpunkt im Monat Dezember ist das Thema Aggression.

Quelle: ADAC


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