Wer im Winter ein Fahrzeug mietet, sollte darauf achten, dass es mit wintertauglichen Reifen ausgestattet ist. Der Fahrer ist laut ADAC für die richtige Bereifung verantwortlich und haftet entsprechend bei einem Unfall. Ist er bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs, muss er mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert er durch mangelhafte Bereifung überdies den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter- bzw. Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Als wintertauglich gelten Winter- und Ganzjahresreifen, die mit "M & S" und dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind.
Von November dieses Jahres bis März 2016 sind die Fahrzeuge der ADAC-Partner Avis, Hertz und Sixt sowie die ClubMobile ohne Aufpreis mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Alle wichtigen Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung eingeschlossen.
Wer Schneeketten braucht, sollte das schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis berechnet.
Quelle: ADAC