Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
24.11.2024, 22:45 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Geld Mautpflicht für mittelschwere Lkw ab 01. Oktober 2015

Auto & Geld


Mautpflicht für mittelschwere Lkw ab 01. Oktober 2015

Nur noch 90 Tage bis zum Start der Mautpflicht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Unternehmen, deren Lkw ab 01. Oktober 2015 mautpflichtig werden, sollten den Sommer nutzen und sich bei Toll Collect registrieren und anschließend ein Fahrzeuggerät (On Board Unit, OBU) für die automatische Einbuchung in das Mautsystem einbauen lassen. Die Teilnahme am Mautsystem über die On Board Unit ist der einfachste Weg die Gebühr zu bezahlen.

Der Fahrer hat mit wenigen Handgriffen die richtige Achszahl eingestellt. Alles andere übernimmt die OBU. In der OBU sind alle Daten für die Mautberechnung gespeichert. Dazu gehören die Angaben zum Fahrzeug, wie die Schadstoffklasse und die Mindestachszahl. Darüber hinaus sind eine Streckenkarte und die Preistabelle hinterlegt. Das Gerät gleicht ständig das empfangene GPS-Signal mit der Streckenkarte ab und prüft, ob die befahrene Straße mautpflichtig ist. Dann berechnet die OBU die Gebühr und sendet die Beträge zeitversetzt und verschlüsselt an das Toll Collect Rechenzentrum. Danach erhalten die Unternehmen einmal im Monat eine Mautaufstellung, die aus einer Gesamtübersicht und einem Einzelfahrtennachweis besteht, in dem jede Fahrt separat ausgewiesen wird.

Unternehmen, die die OBU nicht einbauen lassen wollen, können die Maut über Internet oder an 3.600 Mautstellen-Terminals bezahlen. Die Tickets können bis zu drei Tage im Voraus gebucht werden. Allerdings sind die Fahrer mit diesen Buchungen nicht so flexibel wie mit der On Board Unit. Bei Tourenänderungen sind die gebuchten Strecken an einem Mautstellen-Terminal zu stornieren und neu zu buchen. Auch eine falsch gebuchte Strecke wird bei einer Kontrolle durch das Bundesamt für Güterverkehr zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.


Diesen Beitrag empfehlen

Lesen Sie mehr aus dem Resort Geld