Seit vielen Jahren bietet die Löwenmarke mit dem bisher sechs Leistungsversprechen umfassenden Programm "
Peugeot Qualitäts-Gebrauchtwagen" geprüfte Produkt- und Servicequalität beim Gebrauchtwagenkauf an. Seit Mitte April 2015 enthält das Angebot ein 7. Leistungsversprechen: In der Gebrauchtwagen-Garantie, die gemäß den jeweiligen Bedingungen bei Premium-Fahrzeugen (max. 2 Jahre alt und max. 40.000 Kilometer Laufleistung) 24 und bei Komfort-Fahrzeugen (max. 10 Jahre alt und max. 150.000 Kilometer Laufleistung) 12 Monate gilt, ist künftig auch eine Mobilitätsgarantie für Deutschland und das europäische Ausland kostenlos enthalten. Die Mobilitätsgarantie greift, wenn der Kunde die Fahrt mit dem Wagen aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht unmittelbar fortsetzen kann. Er profitiert dann von den umfangreichen Leistungen des Mobilitätsservices, unter anderem die Reparatur vor Ort, Abschleppen zu einer Fachwerkstatt, Anmietung eines Leihwagens bei Fahrzeugausfall, Übernachtungen vor Ort, Weiterreise mit Bahn oder Flugzeug sowie die Abholung des reparierten Fahrzeugs durch den Halter. Organisation und Kosten dieser Leistungen werden im Rahmen des Mobilitätsservices gemäß den Garantiebedingungen übernommen.
Ein weiterer Vorteil des Programms "Peugeot Qualitäts-Gebrauchtwagen": Die Gebrauchtwagen-Garantie ist fortan an das jeweilige Fahrzeug gebunden, sie wird also beim möglichen Weiterverkauf des Wagens an eine Privatperson entsprechend den Garantiebedingungen auf den neuen Halter übertragen.
7 Leistungsversprechen für "Peugeot Qualitäts-Gebrauchtwagen"
Neben der Gebrauchtwagen- und Mobilitätsgarantie umfassen die nunmehr sieben Leistungsversprechen eine mindestens noch 18 Monate gültige HU-Plakette und eine technische Prüfung durch einen Kfz-Meister. Darüber hinaus gehören die Möglichkeit einer sofortigen Probefahrt, die Inzahlungnahme des alten Fahrzeugs sowie attraktive Finanzierungs- und Versicherungsangebote der Peugeot Bank mit zum Leistungsumfang. Am Programm teilnehmende Peugeot Partner räumen Käufern eines Gebrauchten zudem ein 14-tägiges Umtauschrecht ein: Innerhalb dieser Frist können Kunden das erworbene Fahrzeug gegen einen mindestens gleichwertigen "Qualitäts-Gebrauchtwagen" eintauschen. In diesem Fall werden lediglich eine geringe Nutzungsgebühr und eine Entschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer fällig.