Im aktuellen Fall hatte eine Autofahrerin in einer 90-Grad-Rechtskurve eine Hand vom Steuer genommen und sich nach rechts gebeugt, um einen Kaktus vor dem Sturz zu retten. Dabei verriss sie das Lenkrad und geriet mit ihrem Wagen auf den Gehsteig. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 27. Juli 2001 (AZ.: 10 U 1088/00, ADAJUR-Dok.Nr. 48344) handelte die Frau grob fahrlässig, weil sie "in einer Verkehrssituation, die gesteigerte Aufmerksamkeit erForderte, nicht nur ihre Aufmerksamkeit vom Verlauf der Straße abgewandt, sondern auch noch die rechte Hand vom Lenkrad genommen" hatte.
Das entspricht früheren Gerichtsentscheidungen, wonach es ebenfalls als grob fahrlässig gilt, wenn sich ein Autofahrer nach einer auf den Boden gefallenen Zigarette beugt. Der ADAC empfiehlt deshalb, sich keinesfalls ablenken zu lassen und immer den Blick auf der Fahrbahn zu haben.