Für unzählige Hundebesitzer steht außer Frage, der vierbeinige Hausgenosse muss mit in den Urlaub. Doch die Autofahrt an die See oder in die Berge sollte man sorgsam planen. Vielen unbekannt, aber dennoch Fakt: Innerhalb der Bundesrepublik gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Hundeverordnungen, die beispielsweise regeln, wo ein Hund frei herumlaufen darf.
Vor Reisen ins Ausland sollte man sich ebenfalls erkundigen, welche Bestimmungen jeweils gelten. Zu den Reisevorbereitungen gehört überdies, an die Sicherheit des vierbeinigen Urlaubsgefährten zu denken. "Am besten wird ein Hund im hinteren Teil des Fahrzeugs untergebracht und mithilfe eines Gitters, eines Netzes oder eines Gurtes abgesichert, damit er im Fall einer plötzlichen Vollbremsung nicht durch das Fahrzeug geschleudert wird", empfiehlt TÜV SÜD-Fachmann Wolz.
Rechtlich wird ein Hund als Ladung angesehen, weshalb laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 23; Abs.1) ein Ordnungsgeld dann droht, wenn diese "Ladung" nicht gesichert ist. Passiert ein Unfall, der nachweislich durch einen Hund verursacht worden ist, besteht für den Halter des Fahrzeugs kein Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung. In diesem Fall hat der Halter des Fahrzeugs die Kosten für den entstandenen Unfallschaden alleine zu tragen. Ferner drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Die Straßenverkehrsordnung sagt allerdings nichts darüber aus, wie ein Hund transportiert werden soll. "Wer einen Kombi fährt und sich eines mindestens 20 kg schweren tierischen Begleiters erfreut, sollte berücksichtigen, dass ein Netz zwischen Transport- und Passagierraum so gut wie gar nicht schützt weder den Hund noch etwa den Fahrer", gibt der TÜV SÜD-Experte zu bedenken. Schon bei einer geringen Geschwindigkeit wird bei einer Vollbremsung der Hund zu einem Geschoss mit einer schier unglaublichen Durchschlagskraft. Hier schützt nur ein massives Trenngitter, welches allerdings nur die menschlichen Insassen sichert und keinesfalls das Tier.
Eine weitere Variante sind Sicherheitsgurte speziell für Hunde, die am Brustgeschirr befestigt werden können. Hier ist darauf zu achten, dass der Gurt passgenau ist und dem Vierbeiner noch einigermaßen Bewegungsfreiheit lässt, ohne die Verletzungsgefahr zu erhöhen. Optimal für die Sicherheit von Mensch und Tier sind Transportboxen. Gegen die Fliehkräfte können Hundeboxen mit den üblichen Sicherheitsgurten befestigt werden. Kleine Transportbehälter stehen am besten auf dem Fahrzeugboden hinter den Vordersitzen. Der Haken: Nicht alle Hunde mögen solch ein eigenes Abteil.
Sind die Regularien absolviert und ist für den Vierbeiner die Tour keine Tortur, steht der Urlaubsgemeinschaft nichts mehr im Weg. Allerdings sollte dabei der Mensch die Bedürfnisse seines Tieres beachten. "Das heißt beispielsweise, vor einer langen Fahrt sollte immer Zeit für einen Spaziergang mit dem Hund sein, damit er sich entleeren kann", rät Wolz. Zudem sollte man darauf achten, dass sich der Vierbeiner vor der Fahrt nicht unkontrolliert "den Bauch vollschlägt". Ein voller Magen kann bei einem reisenden Hund Übelkeit verursachen und Brechreiz auslösen. Um Übelkeit zu vermeiden, sollte der Hund während der letzten Stunden vor der Abreise nichts mehr zu fressen bekommen.
Unterwegs sind dann Pausen wichtig. Ungefähr alle zwei Stunden sollte man einen kleinen Auslauf unternehmen, legt Wolz den menschlichen Reiseleitern ans Herz. Ein Rat, den Autofahrer auch ohne Hund beherzigen sollten.
Wichtig ist auch, Hunde im Fahrzeug vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Und: "Es sollte sich von selbst verstehen, Hunde niemals auch nicht für kurze Zeit allein im Auto zurückzulassen", mahnt Wolz und "damit Sie sich nicht unbeliebt machen, decken Sie sich mit ausreichend Kottüten ein, um die Notdurft Ihres Tieres aufzusammeln und zu entsorgen".