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Recht Werbung auf dem Auto - Achtung vor unseriösen Anbietern

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Werbung auf dem Auto - Achtung vor unseriösen Anbietern

Wer sein Auto als rollende Reklametafel vermarktet, kann angeblich zwischen fünf und 300 Euro im Monat dazu verdienen. Vor allem im Internet gibt es zahlreiche Agenturen, die werbewillige Firmen und Autofahrer mit Interesse an einem Nebenverdienst zusammenbringen. Der ADAC warnt jedoch ausdrücklich vor unseriösen Anbietern.

Zahlreiche Autobesitzer saßen jetzt den dubiosen Geschäftsmethoden einer Internet-Agentur auf, die allein für die Registrierung in ihrer Datenbank eine Gebühr von 80 Euro verlangt. Dann, so das Versprechen, würde der Kunde innerhalb weniger Wochen einen Werbevertrag mit einer interessierten Firma erhalten. In der Regel kam dieser Vertrag jedoch nie zustande, und die Autobesitzer hatten anstelle eines Nebenverdienstes einen Verlust von 80 Euro zu beklagen.

Fraglich erscheinen auch Sponsoring-Angebote, bei denen Kunden mit riesigen Rabatten beim Neuwagenkauf gelockt werden. Voraussetzung: Der Besitzer lässt das Auto mit Werbung beschriften. Laut ADAC ist es kaum vorstellbar, dass sich Firmen für ein derart teures Sponsoring zur Verfügung stellen. Da der Kunde außerdem – ebenfalls ohne Garantie auf Vermittlung – eine zehnprozentige Anzahlung des verbilligten Fahrzeugpreises an die Vermittlungsagentur leisten muss, befürchtet der Automobilclub hier eine unseriöse Masche.

Rechtsexperten des ADAC raten daher dringend, die Vertragsbedingungen der Agenturen genau zu studieren. Vor allem ist darauf zu achten, ob der Anbieter eine Garantie auf Vermittlung gibt. Grundsätzlich sollte man keine Anzahlung ohne Gegenleistung vereinbaren. Wählerische Autofahrer, die vielleicht nur ungern als Erotik-Werber durch die Gegend fahren, sollten außerdem darauf achten, ob vertraglich geregelt ist, für welche Produkte man werben muss. Sind die Anbieter nur über teure 0190er-Nummern erreichbar, sollte man besser verzichten.

Wer einen Vertrag abschließt, sollte unbedingt schriftlich eine Kündigungsklausel festlegen, damit man beispielsweise beim Verkauf des Fahrzeugs vorzeitig zurücktreten kann.


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