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Verkehr Sechsspuriger Ausbau der A 1

Verkehr


Sechsspuriger Ausbau der A 1

Das Verfahren für den 4. Bauabschnitt zum sechsspurigen Ausbau der A 1 wird jetzt eingeleitet. Der Bauabschnitt beginnt westlich der Anschlussstelle Sittensen und endet östlich der Anschlussstelle Bockel.

Für dieses Bauvorhaben ist der Erwerb von Flächen in den Gemarkungen Gyhum, Elsdorf, Ehestorf und Hatzte erForderlich, die sich alle in dem Gebiet der Samtgemeinde Zeven im Landkreis Rotenburg befinden.

Die Samtgemeinde Zeven wird die Planunterlagen vom 2. August 2004 bis zum 1. September 2004 öffentlich auslegen. Darauf wird sie in einer Bekanntmachung hinweisen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bei der Samtgemeinde Zeven oder bei der Bezirksregierung Lüneburg Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen schriftlich oder zur Niederschrift bei den Behörden bis zum 15. September 2004 eingehen, die Einwendung auf dem elektronischen Wege per Email ist rechtlich nicht zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind nach § 17 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz Einwendungen ausgeschlossen.

Die Autobahn soll symmetrisch verbreitert werden. Dabei werden auch Grünstreifen und Gehölze an den Seiten gerodet. Nach dem Naturschutzrecht muss dieser Eingriff ausgeglichen werden. Da dieser Ausgleich auf einem bundeseigenen Gelände in der Samtgemeinde Tarmstedt erfolgt, werden auch hier die Unterlagen ausgelegt. Es gelten dort die selben Zeiten der Auslegung wie in der Samtgemeinde Zeven und auch die Samtgemeinde Tarmstedt wird die Auslegung bekannt machen.


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