Juli und August sind die Monate extremer Wetterphänomene: Tropische Temperaturen mit Werten weit über der 30 Grad-Marke wechseln sich mit heftigen Gewittern mit Hagel, Sturm und Blitz ab. Ein Trost, wenn es dabei zu Schäden am Auto kommt: Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel die Schadenskosten.
Bevor ein beispielsweise durch Hagelkörner beschädigter Wagen in die Werkstatt gebracht wird, muss sich der Fahrzeughalter mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Denn im Leistungsumfang des Anbieters kann eine Werkstattbindung vereinbart sein. Dann muss der Versicherte eine Kfz-Werkstätte ansteuern, die die Gesellschaft vorgibt. Zudem muss der Versicherung die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Denn anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte in der Kaskoversicherung keinen eigenen Sachverständigen einschalten.
Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens oder die Art der Reparaturdurchführung, muss ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen.
Quelle: ADAC